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qualifizirten Diebstahls, neben dem Ersatze des noch uͤbrigen Schadens und Bezah-
jung aller Kosten, mit sechsmonatlicher Vestungs-Arbeit bestraft.
Den 8B. ist die zu Urach verhaftete Gottliebin Goͤz von Trailfingen, Oberamts
Urach, wegen dritten Diebstahls, neben dem Ersatze der Kosten, zu einer sechsmonat-
lichen Juchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Jwangs= Arbeikshause
auf vier Monate verurtheilt worden,
An demselben Tage wurde gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Unterfu-
chung gekommenen Johann Michael Bezold von Criesbach, Oberamts Oehringen,
wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls, neben Bezahlung aller Kosten und
Ersag des noch übrigen Schadens, eine sechsmonatliche Vestungsstrofe erkannt.
Unter dem g. ist gegen die zu Ulm wegen wiederholten Diebstahls verhaftete
VPiktoria Traub von Ebnet, Oberamts Neresheim, neben dem Ense aller Kosten,
eine anderthafbsährige Juchthausstrafe erkanne, und die nachherige Einfperrung der-
selben in ein Arbeitshaus auf ein Jahr verfügt worden.
An demselben Tage wurde der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung ge-
kommene Andreas Lechler von Deufstetten, Oberamts Crailsheim, wegen wiederhol"
ten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens= Ersatze, zu anderthalbséhriger
Vestungs-Arbeit und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshause ouf neun Mo-
vate verurtheilt. '
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Wichael Fuchs von Stimpfach, Oberamts Crailsheim, wegen großen und qualifizirten
Dadah aees dem Koßen- und Schadens-Ersotze) mit neunmonotlicher Pestungs-=
rbeit bestraft. .
Am 44. wyrde der zu Ulm wegen Diebstahls verhaftete Anton Rapp von Met-
tenberg: Oberamts Biberach, neben dem Ersahe des Schadens und der ihm zugeschie-
denen Kosten, zu fünfmonatlicher Vestungs= Arbeit und nochheriger Stellung unter
ortspolizeiliche Aufsicht verurtheilt.
Den 15. ist der in dem Zuchthause zu Gerteszell besindliche Seräfling Gottlies
Glük von Guletstein, Oberamts Herrenberg, wegen wiederholten Betrugs und Fal-
schungen, neben dem Kosten= und Schadens= Ersaße, zu weiterer neunmenatlicher
Zuchthausstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs= Urbeitshaus bis zu er-
probter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr, verurtheilt worden.
An demselben Tage wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Heinrika Regina Reiser von Stuttgart) wegen wiederholten Betrugs und Dieb-
gabi neben Bezahlung aller Kosten und Ersatz des noch übrigen Schadens, zu einer
unfzehnmonatlichen Juchthausstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs-
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr, verurtheilt.
As demselben Tage ist gegen den zu Goppingen verhofteten Gemeinde-Boten