Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

, E 
268 * . . 
mals durch irgend ein dußeres Motiv bestimmen lassen, solchen Forderungen nach- 
zugeben, wodurch Wir die Rechee Unserer Krone und dadurch auch mittelbar das 
Interesse Unferetz Volkes für gefährdet halten müßten. 
Es ist Uns demnach hinreichend, die Wünsche und Ansichten eurer Persamm- 
lung über die wichtigeren Dunkte des Verfassungs-Vertrages, wie sie während der 
gegenwärtigen= Verhandlungen zwar noch nicht durch formliche Beschlüsse) jedoch, 
mehr oder funder tautc kundbar geworden sind, kennen gelernt su haben 
Wir hüben'darauf durch die Veränderungen, welche Wir in den betreffenden 
Paragraphen des Verfassungs= Entwurfs vorzunehmen befohlen haben, und die Wir 
euch in der Anlage mittheilen, alle diejenige Rücksicht genommen, welche mit den 
Pflichten gegen Uns Selbst, Usere Regierungs-Nachfolger und Unser geliebtes 
Volk nur immer vereindar ist, und ssch mit Unserer Stellung im deutschen Staaten- 
Bunde verträgt. Es ist dieh Unsere deffnitive Entschliessung. 
Tuch ihr liebe Getreue! seyd zu einer solchen hinreichend vorbereitet. Schon 
sind es mehr als # Jahre, daß die-V#rfassungs-Ungelegenheiten Wurttembergs Ge- 
genstand eures besondern Nachdenkens sind, schon sind es fast 3 Monate, daß der 
Verfassungs-Entwurf in euren Hánden ist; wem es daher Ernst um die Sache war, 
der muß auch setzt seine Meinung mie Klarheit und Bestimmtheit anssprechen können, 
und kann sich nicht über Uebereilung beschweren, wenn dieß von ihm verlangt wird. 
Wir gelinnen daher „an euch, daß ihr in einer, 3 Tage nach Publikation dieses 
Unseres Reseriptes, zu haltenden Situng euch bestimmt darüber erkla#rt, ob ihr dem 
Verfassungs-Entwurf mit den euch setzt mitgetheilten Beränderungen als Verfassungs“ 
ertrag auerkennen wollet oder nicht. , · 
Erklärt sich die Mehrheit dafür, so tritt die Berfassung sogleich, so weit keine 
besondere Vorbereitungen noch nöthig knd, in Wirksamkeit; Wir find aber nicht 
entgegen, daß von euch eine Commisston von 5 bis 7 Mitaliedern erwählt werde, 
welche in Gemeinschaft mit den von Uns zu ernennenden Commissarien den ganten 
Verfassungs-Entwurf nebst den gegenwärtigen Abänderungen in Hmnsicht auf Fassung: 
und Ausdruck so durchgehe, daß, wo man sich nicht über die Abänderung vereinigt, 
es bei dem Tert verbleibe. « , .. I-··, 
Auch gestatten Wir diesen euren Commissarien, in Hinsicht des materiellen In- 
halts der jetzt nicht veraͤnderten Punkte, Wuͤnsche auf Abaͤnderung vorzuttagen, 
welche Wir so viel als möglich berücksichtigen werden. Die, auf solche Art beliebte 
Abänderungen werden sodann noch der nächsten Stände-Versammlung zur Genehmit 
gung vorgelegt werden. Ueberhaupt liegt es in der Natur der Sache) daß auf den' 
nächsten Landtagen häufiger, als auf den spätern), Anträge auf UAbänderungen vor- 
kommen werden, indem ein Werk von diesem Umfange nicht fogleich in allen Theilen 
vollendet seyn kann, und erst. die Erfahrung über die Zweckmäßigksit mancher Ein- 
richtung entscheiden wird. Wir werden auch in solchen: Fallen die nämliche Geneickt“ 
beit zeigen) vernünftigen Vorschlägen Gehör zu geben. Unrerdessen odor #thut es. 
Noth, daß eine Regel feststehe-)die im Falle der Nicht-Wereinigung züber eine' 
Ab##nderung) ensscheidee i–n“e¼
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.