Los
Stunde der zu Transportirende angekommen, wem er zur weltern Beglelitung uͤber-
geben, und wann er wieder abgegangen ist.
Va nun diese Verordnung nicht durchgaͤngig gleich befolgt und besonders nicht
augegeben wird, ob der Gefangene zu Fuß, oder auf einem Wagen transportirt
werde; so sieht man sich hiedurch veranlaßt, die genaue Befolgung vorstehender Ver-
ordnung den Ober-Criminal= und Unter-Amtern einzuschärfen. ·
Jugleich wird denselben aufgegeben, in dem DTransportschein noch weiter zu be-
merken) ob der zu Transportirende sich in einem kränklichen oder ges#unden Justande
befinde. Stuttgart)) den 3. Juni 18317. K. Sekt. der innern Administlation.
« Bühler. ,
Rechts-Erkenmtnisse des Königl. Oberiustiz-Colleiums.
1.) In der Rechtssache erster Instanz zwischen Handelsmann Christian Gottlieb
Gaspar dahier, Kl., und dem geweseuen Obristkammerherrn Grafen v. Jenisson Wall-
worth, Bekl.) eine Waaren-Schuldforderung betreffend, wurde in der Hauptsache
condemnatorie, hinsschtlich der geforderten Zinße aber auf Beweiß erkannt. Stute
sart) den 6. May 167.
2.) In der Ationssache von dem ehemaligen Fürstlich Hohenlohischen Justizamt
Udolzsurth, zwischen den Schuzjuden Levi Jakob und Jiaf Jafob zu Niederstetten,
und Samuel Jakob zu Lehrensteinsfeld; Luten Anten und dem Karl Siegelschen
Gürertger, Heinrich Hübner zu Unterheimbach) dann Georg Sommer'schen Güter,
pfleger Sigmund Stiefel daselbst Aten) die Liquidität der Antischen Forderungen
und derer Vorzugsrecht vor der Forderung der Sommer'schen Ganntmaße betreffend,
wurde die Urthel erster Instanz zum Theil abgeändere, zum Theil bestätiget. Stutt-
gart den de. May 1377.
3.) In RNechtssachen des Peter Stöcklen zu Ballenberg im Grosherzogthum Ba-
den, Inten, gegen die Johann Stöcklensche Ganntmaße zu Dippach, Oberamtés Ne
ckarsulm, Jatin, Dokumenten-Edition betreffend) wurde die, einer Sentenz gleich-
kommende Verfügung des Oberamts-Gerichts Neckarsulm vom 124. Sept. 18:4- ob
incompetemiam von Ober-Aufsichtswegen aufgehoben, und das weitere wegen orde
nungmäßiger Behandlung dieser Sache eingeleitet. Stuttgart, den 16. May 187)7.
4.) Die Ationssache von dem Oberamts= Bericht in Horb, zwischen Wendel
Krespach von Nordstetten und Conrad Straubinger daselbst, als Pfleger der Kre-
spach'schen Kinder, Kl., Anten, sodann dem Unteramts-Arzt D. Lipp zu Entingen,
Bekl.) Aten, Wiedereinsehung in den vorigen Stand gegen einen gerichtlich einge-
angenen Pergleich ex (ap. doli betreffend, wurde sowohl wegen Mangels in den
Forralir b, als wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde durch Urthel ver-
worfen. Stuttgart) den zz. May 187y.
4 Erkenntniß dr Königl. Ehe Gerichts. 3. .
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