Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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und dem Ludwig Haas von Muͤnster fuͤr die bei gleichem Anlaße gezeigte Thaͤtigkeĩt 
ein Gratial von Eilf Gulden allergnaͤdigst verwilligt, ferner haben Allerhoͤchst die- 
selben den beiden Fischern Gebrüder Brähle von hier wegen gleicher Rettung des 
entlassenen Soldaten Leusterer von Münster jedem die sfiberne Civil, Verdienst, 
Medaille und #: fl. Gratial allergnädigst bestimmt, welches anmit öffentlich tekanne 
gemacht wird. Den 22. Juni 2132). Königl. Oberamt. 
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Stuttgart. Die herrschaftliche Scheuer in der Heu-Straße wird auf r Jahr vermiethek, und 
die Verleihung am Montag den 23. dieß von unterzeichneter Stelle vorgenommen werden, wobei sich 
die Liebhaber Vormittags 11 Uhr einfinden wollen. Den 16. Juni 5657. 
Koͤnigl. Cameralemt daselbst. 
Stuttgart. Für die Unterhalkung des herrschaftlichen Bescheeler-Stalls, werden bis Montag. 
den J. Juli Vormiktags 0 Uhr 3,000 Centner Heu, . Fuder-Stroh im Abstreich zur Beilieferung 
verakkerdirt, wobei die Liebhaber zu gedachter Zeit im Königl. Marstalls-Gebqude 4 einfinden wol: 
len. Den 17. Juni 1817. "-.,»·; Koͤnigl. Gestuͤts Kasse. 
dudwigsburg. Am Montag den 253. diß und den folgenden Tag darauf wird in dem Königl. 
Baumagazin allhier eine fehr bedeutende Anzahl von eichenen und tannenen doppelten und einfachen 
Stuben= und Glasthüren, Lambrien, allerhand Fußb ödven, Fensterflügel und Verkleidungen, Jalou- 
sie= und andere Laͤden, Kisten, Kästen, Tisch, Fuhr- und Schanz-Geschirr auch eine eisene Katze von 7 
Zentnern und ein eisener Flaschenzug, auch zerschiedene Seiler und Nägel verkauft werden, und wol- 
len sich die Liebhaber an gedachten Tägen je um 8 Uhr Morgens im Baumagazin einsinden. Den 
12. Juni 1817. E— « Provisorische Hofbau-Ver waltung. 
Urach. Be dem städtischen Spinn-Inslitut dadiet werdeni paar 1000 Pfund gesponnen wollen 
Garn verkauft. Die Liebhaber können dasselbe täglich beaugenscheinigen, und mit dem Burgermei- 
steramt einen Kauf abschließen. Den 11. Juni 1677. Koͤnigl. Oberamt. 
Tuübingen. Bei einem Privathause zu Walddorf ist in der Nacht vom 12. Junt in das 
Waschhaus gewaltsamer Weise eingebrochen, und aus demselben 2 Stuͤk grob reustenes Tuch, das 
Stük ungefähr 16 Ellen lang, fern#er #a#Stük klein reusten Tuch von gleicher Länge, zusammen oalso 
66 bis 200 Ellen entwendet worden. Das Tuch ist ganz gebleicht und weiß, nur fehlt noch vie 
Wasch daran. Dem Entdeker wird ein Premium von 5 fl. 30 kr. zugesichert. Alle hoch = und 
wohllöbl. Obrigkeiten werden daher gesiemen? ersucht, im Fall irgend etwas von dem entwendeten 
Tuch, in Erfahrung gebracht werden sollte, solches der unterzeichneten Stelle gefälligst anzuzeigen, 
so wie den Dieb bei Beiretten, wohlverwahrt anhero einliefern zu lassen. Den à4 Juni 1827. 
« Koͤnigl. Oberamt. 
keonberg. Philipp Hohl, Baurenknechr, gebürkig von Deufringen, Oberamts Böblingen, 
welcher vei dem Müller Grau in Merklingen in Diensten tund, hat sich einés Betrugs und Dieb- 
sKahls schuldig, und ehe solches entdekt wurde, flüchtig gemacht; auf welchen genau zu sahnden und 
im Belrettungsfall ans hiesige Oberamt einzuliefern wire. Signalement. Derselbe ist 30. Jahr 
alt, mißt ungefähr § Fuß 0 Zoll, hat braune Haare und ein schmales Gesicht. Bei seiner Ent- 
weichung war er mit einem runden Hut, schwarzseidenen Halstuch, manschesternen Weste, dunkel- 
blauem ganz neuen Ueberrok und Womms mit weißen Kuöspfen, grüntüchenen Beiakleidern und 
Bundstiefeln bekleidet, auch führt derselbe einen ven den Königl.-Jäger-Regiment Nro. 9. kürzlich 
erhaltenen Entlassungsschein bei sich, und bedient sich solchen wahrscheinlich zu seinem Fortkommen 
als Paß. Den 21. May 1877. ". « Rönigle Oberamt. 
Schorndorf. Grunbach- Oavid Vester, B'ter und Weingärtaer in Grunbach, hat Uch 
nebst s inem Eheweib und einer 15 jährigen unehlichen Tochter von Haus entfernt, und Haus und 
Güter nebst seinen Schulden im Stich gelassen. Derfelbe wird daher nebst seiner Familie biemit 
aufgefordert, in dem peremterischen Termin von 6 Wochen, sich wiedekum einzufinden, oder Nach-
	        
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