Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

328 
lenkte auf die entgegenge sezte Seite gegen den Weinbergen, und wurde gerettet. Der dritte Reilon- 
de und der Fuhrmann Krafft suchten ihr Heil auf einem Apfelbaum, mußten auf demselben fünf 
Stunden lang in TodeS= Angst und unter erbärmlichem Geschrei um Hülse barren, bis es den hei-t 
beigeeilten Burgern von Schornbach und Haubersbronn und hauptsächlich dem Sohn des Ochsen- 
wirtbö Heinrich von Grunbach mit eigener Lebensgefahr gelungen, denen auf ihrem Baum in To- 
des-Angst schwebenden zwei Menschen ein an einer Stange belesligtes Seil zukommen zu lassen, 
weomit sie sich um den Leib banden, und also gerettet wurden. Der ersie Reisende wurde en dem 
Mähtlwehr bei Winterbach tordt gefunden. Es war ein junger Mensch von 25 oder 25 Jabren, 
5 Fuß 6 Joll groß, bekleidet mit einem dunkelgrün tüchenen neumodischen Ueberrok, schwarzseide- 
nnem Haletuch, einer gelb, blau und weißgestreisten neumodischen Winterweste, einem flächsenen Hemd, 
worein die Buchstaben C. E. L. gezeichnet waren, dunkelgrün manschesternen langen Beinkleirern, 
und neuen kalbledernen Stiefeln. Da man nun nicht weiß, wer dieser verunglückte Mensch gewe- 
sen, so wird solches zur Nachricht für seine Anverwandte und mit der Bitte hier eingerükt, dem 
Viesigen Oberamt von seinen Personalien Nachricht zu geben. Den 29. May 1315. 
» Koͤnigl. Oberamt. 
Pfalztrasenweiler. Oberamts Freudenstadt. Bei der eingetrettenen Unrichtigkeit 
des hiesigen öffentlichen Unterpfandsduches wird eine Erneurung desselben nothwendig. Zu Herstel- 
lung eines gründlichen und genauen Unterpfands-Buches werden daher alle Pfand-Gläubiger, wel- 
che für ihre angeliehenen Kapitalien an die Inwohnerschaft zu Tfalzgrasenweiler eine gerichtliche Ob- 
ligation in Handen haben, ausgesordert, diese öffentl. Schuld-Verschreibung in beglaubter Abschrift 
innerbalb eines Termines von 6 Wochen an die Amtsschreiberel zu Dorrstetten um so gewisser einzu- 
schbicken, als sie im Unterlassungfall die etwa entstehenden nachtheigen Folgen sich selbst beizumessen 
b##tten. Den 26. May 1977. Königl. Oberamt Freudenstadt. 
  
Dettingen am Schloßberg. Oetblingen. Neidlingen. Nachstehende Perfonen, als: 
1) Jakob Klein, Weber, von Dettingen, mit seiner Familie, 2.) Johann Georg Werner von Oeth= 
lingen, mit seiner Famllie, 3.) Anna Maria Weber, ledig, von da, 4.) Rosine Kärcher, Wittwe, 
von da, mit drei Kindern, und 5.) Regine Benz, ledig, von Neidlingen, haben Auswanderungs- 
Erlaubniß nach Amerika erhalten. Wer daher eine Anspracke an dieselben zu machen hat, muß solche 
unverweilt anzeigen, um sie noch in Gegenwart der Auswanderer ins Reine bringen zu können, wie- 
wohl sie durch Bürgen auch nach ihrem Wegzuge auf Jahresfrist vertreten werden. Den 235. Upril 
1847. Oberamt Kirchbeim. 
Marbach. Nachstehende Personen aus hiesigem Oberamt wandern mit ihren Familien aus. 
Wer Ansprüche an sie zu machen hat, wirb aufgefordert, sie unverweilt bey der betreffenden Orts. 
Obrigkeit vorzubringen. Bon Mardach: Chbristine Wolf, Rothgerbers Desertaz Christopb Fride- 
rich Schneider, Taglöhner. Von Grosbotwar: Ludwig Friderich Weidler; Conrad Weher; 
Michael Lautenschläger; Johannes Ortwein: Friderich Obenland; Johann Friderich Gschaidle; Rosine 
und Elisabetha Aufrecht, ledig. Von Höpfigbeim: Tabias Schweizerbof. Von Pleideler 
belm: Jakob Hafner, Schneirer; Melchior Beh. Von Steinheim: Adam Friderich Traut- 
wein, und Philipp Meringer. Den 19. May 1017. Königl. Oberamt Marbach. 
ethlingen. Von Oethlingen haben folgende Personen Erlaubniß zur Auswanderung nach 
Koukasien erhalten, als: 1.) Johannrs Weeber, Küser, 2.) Chrislorh Biedlingmoper, Bauer, und 
3.) Johann Georg Weeber, Bauer, sämtlich mit ihren Familien. Zu Richtigstellung der Vermögens- 
Verhältnisse derselben werden nun deren Gläubiger aufgefordert, sich unverzüglich entweder selbst mit 
ihnen ins Reine zu setzen, oder amtliche Klage zu erheben, um diese noch in Gegenwart der Schuld= 
ner rechtlich erörtern zu können, wiewohl sie auch nach ihrem Abgang durch tüchtige Bürgen auf 
Jahreefrist vertreten werden. Den ag. April 1877. Oberamt Kirchheim.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.