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Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-und RegierungsBlatt.
Samstag, ab. Juni.
Ourch Königl. Reseript vom :4. Mai d. J. ist den Weginspektoren neben ihrer
gewöhnlichen Besoldung und dem Bezug einer Pferdsration bei allen ihren amtlichen
Reisen und Versendungen, ohne Unterschied, es mögen die Kosten von einer Staats-
kasse oder von Communen bezahlt werden, eine Entschädigung von
Zwei Gulden dreisig Kreuzern
täglich ausgesetzt, zugleich aber eine Controle der Diäten-Anrechnungen der Weg-In-
spektoren bei der Sektion des Straßenbauwesens angeordnet worden, weswegen dieser
Stelle alle Ditren, Zettel der Weg.Inspektoren vor der Ausbezahlung zur Prüfung
vorzulegen sind. Stutegart, den 35. Juni 1877.
Menisterium des Innern, v. Ker #er.
Rechts-Erkennkniße des Königl. Oberjustiz-Collegiums.
1.) In der Wechselklagsache des Chevalier d'Abbatueri in Wien, Kl., wider den
Kaufmann Wassmann zu Ellwangen, Bekl., wurde letzterer in die Bezahlung der ein-
seklageen Wechselforderungen 4 ½00 fl. und 133. fl. nebst Verzugszinsen nach Abzug
der am à#4. Febr. 1317. bezahlten Zeofl. verurtheilt. Stutrgart, den 31. May 131y.
2.) Auf Nichtigkeitsklage des Bräuhaus-Beständers Marthias Wahrenberger zu
Sôflingen, Bekl., Inten, gegen die Eigenthümerin der dortigen Bierbrauerei,
Crescentia Hauler cum cur. lez., Kl., Jatiu, eine Abrechnungsschuld betreffend,
wurde vermittelst Reseripts von Amtswegen das Augemessene zum Behuf der Erledi-
zung des Streite im gütlichen oder gerichtlichen Wege verfügt. Stutrgart, den
4. Juni 1877. .
5.) In der Ationssache von Marbach zwischen Jakob Muͤller in Lautern und
Cons., Luten Anten, 20d#u der Witewe des Johannes Mäller zu Maad, cuin cur.,
Latin, Atin, einen Ueberloos der lehteren an die Gantmaße ihres versiorbenen Ehe-“
manns betreffend, wurde retormatorie erkannt. Stuttgart, den 6. Juni 1817.