Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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4.) Auf erhobene Wechselklage des Hofküfers Sauger dahier, Kl., gegen Frei 
herrn Thaddaus v. Freyberg zu Wellindingen, Bekl., wurde Letzterer zu Entrichtung 
der Forderung von Sooo fli, sammt Zinsen vom 15. Maͤrz 1816. und Kosten verur- 
theilt. Stuttgart, den 6. Huni 1817. 
Straf-Srkenntnisse des Königl. Kriminal Tribunals in wichtigeren Fillen. 
Vom Monat May 1317. 
Am 1. wurde der zu Rottenburg verhaftete Matthias Grieb von Neringen, 
Oberamts Horb, wegen begansener Diebstéhle, neben dem Kesten, und Schadens= 
Ersas mit neunmonstlicher Zuchthaus= Strafe belegt. 
Unter dem 3 ist die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Anna Maria Frank von Schwaikheim, Oberamts Weiblingen, wegen knlposer 
Tödtung ihres Shemanns, neben dem Ersatze aller Kosten, mit zweisähriger Zucht- 
haus-Arbeit bestraft worden. 
An demselben Tage wurde die zu Ellwangen verhaftete Bernhardine Schnellin 
ger von Pfannenstiell Oberamts Aalen) wesgen dritten Diebstahls, wiederhelten 
Betruss und Vagabundität, neben dem Kosten, und Schabene--Ersah zu einsähri- 
ger Zuchthaus= Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits-Haus, 
bis zu erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf ein Jahr verurcheilt. 
An demselben Tage ist gegen den zu Ellwangen, wegen eines mit Qualifscation 
verbundenen Attentats eines dritten Diebstahls, in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommenen Franz Philipp Seeger von Gündelhart) Oberamts Erailsheim, neben 
dem Ersatze aller Kosten) eine einjährige Vestungs-Strafe ausgesprochen, und die 
nachherige Verwahrung in ein Jwangs= Urbeits-Haus bis zu erpreobter Besserung, 
jedoch wenigstens auf sechs Monathe verfügt worden. 
Den 5. wurde der zu Eßlingen verhaftete Johann Melchior Mezger von Den, 
kendorf, Oberams Eßlingen, wegen Veruntreuung, neben dem Ersaß des erweiß- 
lichen Schadens und Bezohlung der Kosten zu einschriger Juchthaus: Strafe und 
nachheriger Einsperrung in ein Iwangs-Arbeits= Haus auf neun Monathe kondemnirt. 
An demselben Tage wurde gegen den zu Ulm, wegen wiederholten Diebstahls, 
in Verhaft und Untersuchung gekommenen Matthäus Schulz von Gönningen, Ober- 
amts Dücingen neben dem Kosten= und Schadens, Ersatz eine achtmonatliche Ve- 
stungs-Urbrit erkannt. « 
An demselben Tage ist der zu Heilbronn verhaftete Michael Brözel von Eber- 
stadt, Oberamts Welnsberg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze 
aller Kosten und des Schadens mit neunmonatlichen Vestungs-Arbeit belegt worden. 
Unter dem 6. wurde der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekom- 
mene Johann Alt von Drakenstein, Oberamts Geißlingen, wegen wiederholter 
Diebsiähle und Betrügereien) neben Erlaß des übrigen Schadens und Bezahlung 
aller Kosten zu einsahriger Juchthaus-Strafe, mit Willkomm) so wie zu nachhe- 
riger Verwahrung in einem Zwangs= Urbeits= Hause, auf wenigstens ein Jahr 
verurtheilt. ·
	        
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