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Eslinzen. Den 34. Usßs #ende hei Obet-Eßlingen ein Leschnam sin Neker helunden, de #ho
Auige Wochen im Wasser gelegen sein mag. Die tod gesundene Person wor weibklichen Ge-
schleckts, schien etlich und so bis 30 Jahr, olt gewesen zu sein, datte einen sterken Körperdon,
und schwarze in einen Jopf gebundene mit enem Kamm aufgeschlagene Haare. Ihre Kleidung de-
stund in einen schwam zizenen weiß gedunften langen Uebertok, cinen roth gesteinten barchet Unter-
rok, schwarz seidenen Halstuch, golvenen Obren-Ning, feines flächsenes Hemd, musselinenem Chemisle,
seinen gewobenen weisen Strümpfen ### seidenen Strumpfbändern; auch datte sie einen seidenen
mit Perlen gestikten Ridikül in welchen ein weises Schnupfiuch mit rothem Zauf, ein silbener Fin-
gerhut, und ein gelbes bölzernes Nadelbüchle besindlich war. Wer von dieser todt gesundenen Pes-
son etwas näberes anzugeben weiß, wird gebeten, der unterzeichneten Stelle h##eon Nachricht zu er-
theilen. Den 30. Juni 1817. « « Koͤnigl. Oberami.
Freudenstadt. Am 29. des abgewichenen Monats wurde im Baierskronntpal, der schon fa
Zaͤulnis uͤbergegangene Leichnam einer unbekannten Weibs, Person gefunden, welche alle Anzeite#
nach ermordert worden ist. Der Verdacht der Ermordung fállt ouf idre Bezleiterin, ungeföhr 206
Johr alt, von slarker unteriezter Statur, geldrötblichten Haarcn, wobricheinlich blauen Angen,
gewohnlicher etwas #pitziger Nase, mittterem Mund, guten Zähnen eiwas spitzigem Kinn, von gutem
esundem Aussehen mit virlen Sommersteken im Gesicht, besonders auf beiden Seiten der Nase.
#inee mit kottonener Haube allem rotd gestreiften Halsruch, rordgestreiffen darchent Kirtel, vlauen
balbleinenen halbwollenen Rok, leinenem rötblichten, alt und zerribenem Schurze, wollenen Strms
sen, und Schuhen von Tuch.End mit Leder besezt, von welchen einer bei dem Leichnam ge'unden
wurde, währ u## die Schube der Getödeten, welche von guter Veschaffenheit gewesen seyn sollen, feblten.
Den Aeusserungen dieser Weibs-Person nach ist sie von Teinach, wer füder zu Altensteig in Dien--
slen, und hat mu ihren Elrern nach Nordamcrika aubwandern wollen, ist ab# zurükgewiesen worden-
Sämmtliche Justliz= und Polizei= Bebörden werden nun ersucht aut :iese Person zu sohnden und ß
im Betretungs-Fall wohlverwabrt hieh#r liefern zu lassen. Den 2. Juli 18.7. « ’«
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einen leinen Zwergsak bei sich. Den 5. Junl 18:7. : themmtRikcksmiII.»
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