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lichen Ober-Forstamts Engelberg, Beklagtin Appellantin, und dem Mäller Georg
Herzer zu PMüderhausen, Hunds, Aufstokungs-Verbindlichkeit betreffend; wird das
Erkenntniß voriger Instanz bestätigt. Tübingen, den 17. Juli 1816.c.
Rechis-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz Collegiums
1.) Auf erhobene Wechfelklage des penssonirten Maiire d’Hotel Frasinelli zu
Ludwigsburg, Kl. gegen Freiherrn Thadddus von Sreyberg zu Wellendingen Bekl.
wurde lezterer zu Besahlung der eingeklagten Summe nebst Zinsen u. Kosten verur-
theilt. tuttsart, den 33. Juni 1317. ·
2.) In der Rechtssache erster Juslan zwischen Christoph Jakob Zwicker) Wein=
ärtner von Untertürkheim, Kl. Nachbekl., und dem Grosderzoglich Badenschen
Kammrerheurn Obristen Eberhard Ludwig Freiherrn von Munchingen dahier, Bekl.,
Nachkl., am andern Theil, mehrere Forderungen aus einem Miethkontrakt betreffend,
wurde nach geführtem Beweis, auch beiderseits abgeschwornen Eiden theils alsoluto-
risch, theils kondemnatorisch erkannt. eod.
3.) In der UAoppellations-Sache von Heilbronn zwischen dem Handelsmann
Abraham Verhamme zu Amsterdam, Vorkl. Nachbekl.) Anten in der Vor= und
Aten auch Mit Unten in der Nachklage, sodann dem Handelsmann Karl Friedrich
Bach von Heilbronn, Vorbekl. Nachlil Aten in der Vor-, und Anten auch Mit UAten
in der Nachklage, Tezahlung des Kaufschillings für erhaltene Waaren in der Vor-
und Leistung des Interesse wegen nicht erfüllten Kaufcontrakts in der Nachklage
betreffend) wurde hinsschtlich der Vorklage auf Abschwörung des Reinigungs= Eides
erkannt. Stuttgart, den 27. Juni 1817.
4.) In der Arions= Sache von Nagold zwischen dem Handlungshause GBaueisen und
Harpprecht zu Suttgart, Anten, und dem Bürgermeister Johann Jakob Schmid von
Nagold Aren, zwel Wechselforderungen betreffend wurde auf Abschwörung des den
Klägern Appellanten deferirten Eides erkannt. Stuttgart, 2. Juli 1317.
Johann Georg Rapp von Hurrbach wurde als Verfasser einer bei Sr. Ks-
nigl. Majestát eingereichten Birtschrift, worinnen er, früherer Warnungen ohn-
geachtet, den Pfarrer M. Schmid zu Feuerbach abermals beschuldiget, hollándische Erb-
schaftsgelder unterschlagen zu haben; zu sechswöchiger Vestungs-Strafe, sofort Johann
Georg Mößner) Michael Geiger, Johann Herrmann, David Gratwohl, alt Jakob-
Doh und Johann Georg Blikersdörfer, welche jene Bittéschrift mit unterschrieben,
seder zu vierzehentägiger Gefängniß,Strafe bei geschmeidiger Kost verurtheilt. Stutt-
gark, den #u. Juli 1817.
Unterm 19. Jull, wurden die beeden Unter, Lieutenante öscheifen vom 5.
und v. Weeber vom 7. Infanterie-Regimenr wechselse#tig verfetzt.
Den 3#. Juli ist der Commandeur des 3. Infancerie-Regiments, Oberst. vo#r
Stumpe, zu Seuttgart gestorben.