Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Die franzoͤsischen Kaubthaler betreffend. 
Da Se Königl. Majestät befohlen haben, daß die franzoͤsischen Laub- 
Thaler bei Käuigl. Kassen künftig nur zus fl. 42: kr. angenommen werden sollen; 
So werden sämmtliche Königl. Kassenbeamte hievon zur Nachachtung in Kennt, 
niß gesetzt. Seuttgart, den 50. Juli 1317.. Königl. Finanz-Miniskerium) v. Otto. 
Die Aufstellung der Geweinde-Deputirten betreffe.d. 
Dtejenigen Königl. Oberämter, welche über die Vollzichung der Organisation 
der Gemeinde-Deputirten ihre Berichte noch nicht erstattet haben) werden aufgefor- 
dert, dieselben unverweilt an die Sektion der innern Administrarion einzusenden. 
Scutegart, den 30. Juli 1677. Ministerium des Innern) v. Kerner. 
Die Verrechnung der von den Königl. Kameralämtern geleisteten Fruchtakgaben betreffend. 
Auf die Anfragen mehrerer Kameralämter in Betreff der Fruchtabgaben, welche 
auf Anweisung der Kömgl. Commission in Getreide-Angelegenheiten geleistet worden 
sind, wird hiemit im Allgemeinen verordnet, daß sich deshalb mit dem Kameralamte 
StFuttgart naturaliter zu vergleichen sey, und die abgebenden Beamtungen sodann 
wegen des Ersatzes der Früchte, oder deren Bezahlung nichts zu thun haben, son- 
dern dem Kameralamte Stuttgart dißfalls Bescheid werde ertheilt werden. 
Die Vergleichungen sind aber längstens binnen 14 Tagen an das Kameralame 
Stuttgart einzusenden, damit solche eine baldige Uebersicht über die wirklich geleiste, 
ten Abgaben gewähren. Stuttgart,) den 36. Juli 187y. 
Sektion der Krondomainen. 
Rechte-Erkenntnisse des Königl. Oberjustiz-Collegtums. 
1.) In der Ations-Sache von dem Oberamts-Gericht Mergentheim zwischen dem 
Burger und Mezgermeister Joseph Schuh als Pfleger der Veit Schmidtschen Kinder 
daselbst, und dem Schut-Juden Beit Jonas allda, Anten, sodann dem Hofrath 
D. Röser zu Mergentheim, und dem Forst-Candidaten Stephan Huberich zu Kirch- 
hausen, Aten, den Vorzug der Forderungen der Anten in dem Beit Schmideschen 
Concurs betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 3. Juli 1817. 
3.) In der Ations-Sache von Kirchheim unter Dek zwischen den Gemeinden Ober- 
und Unter-Lenningen, Bekl. Anten, an einem, und dem Amtspfleger Mutschler zu 
Kirchheim als Freiherrl. von Menzingenschen Guts-Inspektor in Sulzburg, Kl. Aten 
am andern Theil, eine Weiddienstbarkeit betreffend) wurde die Urthel erster Instanzz 
bestatiget. Stuttgart, den 20. Juli 187y. 6 
5.) In Sachen des Stifts-Liquidacors Gottfried Steinmann zu St. Gollen, 
Jaten, wider den Masse, Curator in der Konkurssache der Gräffn Karoline von Fug- 
ger Brandenburg, Iten, eine Kapital-Forderung von 20o)#o fl. nebst Zinsen, der- 
mal die Wiederherstellung in den vorigen Staud betreffend, wurde Int von der ge- 
genwärtigen Masse durch Urthel abgewiesen. Stutegart, den 17. Juli 1877.
	        
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