Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 58. 1817. 463 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Stagts= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 2?7. September. 
Khnigl. Berordnung, die Organisation des Justiz Deparkements betreffeud. Vom 23.-Sept. r#7. 
Wilhelm, " «« 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
" Wir haben Uns über die Organisation der höchsten Justlz-Stelle des König- 
reichs Vortrag erstatten lassen) und hierauf, indem Wir Uns.- Unsere Entschließung. 
über die deftuitive Einrichtung der Ubrigen Gerichts-Stelken vorbehalten, nach Anhö- 
rung Unseres Geheimen Raths beschlossen und verordnen wie folgt: · s 
l.EswitdeineobersteJustiz-Stcklleauch·fürCritninaI-Sachen,unterder 
BenennungOber-Tribuual,inunserckHasuptiundResidenz-StadtStuttgart, 
bestehen, welche sich in 
einen Criminal-Senat, 
einen Civil-Senat, und 
das Spegericht der evangelischen Confessons-WVerwandten, 
abtheilt und unter einem Prästvenden steht. · , » 
Die Fälle, wo sich das Collegium in vollem Rath versammelt, oder Mitglieder 
des einen Senats zu den Sitzungen des andern beigezogen werden koͤnnen, wird 
die zu ertheilende Instruktion bestimmen. 
a.) Der Criminal-Senat bildet die zte Instanz in Criminal-Sachen. » 
DerWirkqugs-KreisdiefekobecstenStellewirddurcheictebesdttdgreJn- 
struktion bezeichnet, welcher die Bestimmungen des Verfassungs-Eutwurfs §F. 270. 
1:6. 179. 130. uster Ablas iu Grunde zu legen sind. l« » 
BiszurErthcllungdåssekInstruktionwirddemCrIminabSknakedes 
ObekkkibunalsdcrGej·c1)ach-zkrcisdesbisherigenOber-Ju;kiz-Neviforiu1118,in 
der-Maßeübertragen,,daßdcrsclbediebishcrvomEriminalsTut-unal-vor- 
»-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.