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4.) Der Important und BVersendet solcher Zwischenhandelsguͤter, auf welchem
die Zollpflichtigkeit haftet, bleibt fuͤr die wirkliche Ausfuhr derselben ins Ausland
tenent, und es ist deswegen seine Obliegenheit, sich hiezu eines zuverläßigen Frache##
fahrers zu bedienen. «
5.) Eine als Transito- oder Zwischenhandelsgut deklarirte Waare verliert diese
Eigenschaft durch die Nichterfuͤllung ihrer Bestimmung ins Ausland, namentlich
durch den Wiederverkauf an einen Inläánder, durch das Herausnehmen aus dem
öffentlichen Lagerhause und Einlagern in einem Privathause. Die Waare geht hie-
durch in Eingangsgut über, und wenn in einem solchen Falle der Eigenthümer, der
dieselbe importirte, die Entrichtung des tarifmäßigen Eingangszolls unterlassen hat,
so ist er der in den Zollgesetzen auf die Absicht einer Zolldefraudation bestimmten
Strafe unterworfen; es wäre denn) daß in Ansehung der Niederlage in einem Pe#
vatmagazin nach Maasgabe der Verordnung vom 1. Februar d. J. besondere Dispen=
sation ertheilt worden sehn würde. « «.
WonachsichdieKönigt.-Oberzoll-Yemter,s-wiedieHanpesleutegenannt
achten haben. · —
* Stuttgart, den 35. Sebt. 132y. Sektion der Steuern.
1 ' .:-«'.-’-J 7.«. 4
Rechts, Erkenntnisse des Königl. Oberjustiz= Collegiums,
2.) In Sachen der Gemeinde Oberopfingen, Kléágerin gegen den Grafen von
Schäsberg zu Thannhausen Beklagten, Beholzungsrecht betreffend, wurde auf Be-
weis-evkannt. Stuttgart, den 6. Sept. 1817 6
2.) In der Arions-Sache von. Biberach zmischen Barbara) Johann Georg Fiks
zu Arsenhaufen Ehéweib cum. cur. Intic“ Antin Und dem in der Konkurssache ihres
„Ehemanns bestellten Güterpfleger, Jaköb Bauer] Oekonomie Verwalter datelbst, Iten
Aten, das Beibriagen der Antin betreffend; wurde auf Beweis erfannt. Stultgert,
iden 11. Sept. 1311. s "
3.) In der Rechtssache mehrer. Bauern und Soͤldner zu Ober-Stozingen Inten
wibet den Frhrn. v. Umgelder daseibst, Iten, die Eigenschaͤft der Jutschelr Soöld-
ver betreffend) wurde die Jutenmit ihrem Replikfatze ausgeschlossen, die Sache von
Amtswegen für beschlossen angenommen, und die Intken mit ihrer possessorischen
Klage unter Verurtheilung in die Prozeß-Kosten abgewielen. Sruttgart, den 13.
September 1827. « « «
VerscichnjßübkkdieinwichtigensällengefällteStrof-chenntnlssk·.
.Am1-3«."Juns nzndexderzuRottenbmginVerhaft.»ustdUntersuchünggekomme-
ur Joh. Gottlieb Bühler von Herreuberg, wegen wjederholten Diebstahls, nebea
dem Kosten= und Schadens-Ersatz mit ämonharbhlicher Bestungsarbeit belegt#
Z„ An demselben Tage ist gegen den zu Sllwangen verhafteten Joseph Maner von
Pfannensiiel) Oberamts Aalen, wegen begangener Diebstähle, eine Smonathliche