Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

10. 
Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monate, verurtheile 
worden. ’ « 
An demselben Tage wurde der zu Rottenburg verhaftete Jakob Friedrich Schwei- 
kert von Walddorf, Oberamts Tuͤbingen, wegen wiederholten und quͤalificirten Dieb- 
stahls) neben dem Kosten= und Schadens-Ersatze mit zehnmonatlicher Pestungs, 
Arbeit bestraft. " « ·- 
Unter dem g. Juli ist gegen den zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Wilibald ö n von Schelklingen wegen ausgezeichneten Pferd-Diebstahls, 
neben dem Ersatze aller Kosten und des Schadens eine viermonatliche Vestungsarbeit 
erkannt worden. « « —· ··.· d« 
AndemselbenTagewurdeherzuLudwiggburgberhafteteJohannPfetschvon- 
Opßweil, Oberamts Ludwigsburg, wegen qualificirten Diebstahls, und Diebstahls- 
Fis a dem Kosten= und Schadens= Ersatz mit viermonatlicher Vestungs- 
(rbeit belegt. · 
An demselben Tage ist der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekome 
mene Johann Kreißer von Gerstetten, Oberamts Heidenheim, wegen drit#en Diebstahls, 
neben dem Ersaße aller Kosten und des Schadens zu einjähriger Vestungsarbeit und 
zu nachheriger sechsmonatlicher Verwahrung in ein Arbeitshaus verurtheilt worden. 
Den 13. Juli wurde der zu Ulm verhafteté Johann Georg Seybold von Alr,- 
heim, Oberamts Albek, wegen Brandstiftung, neben Bezahlung üaller Kosten und 
des gestifteten Schadens zu einer achtféhrigen Zuchthausstrafe verurtheilt. *: · 
An demselhen Tage ist der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Johann Friderich Mauthe von Ebingen, Oberamts Balingen, wegen großen und 
ualifioirten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaße mic fünfmonatli- 
her Pestungsarbeit bestraft werden- « 
An demselben Tage wurde gegen den zu Altdorf verhafteten Johann Pfahl von 
Langendorf, im Koͤnigreich Baĩern, und Silvester Lorinser von Wangen, neben dem 
Ersatze der ihnen zugeschiedenen Kosten folgende Strafen erkannt: « 
,·1.)gegeu«dennquisitenPfahlwegenvagitendemLebenswandec,«ehe- 
brecherischem Concubinat und Faͤlschung eine sechsmonatliche Zuchthausstrafe, und 
vachheriger Ausweisung aus den Königl. Staaten, und 4% ···"· 
«-.-.)gcgeudenMitiuquisitenLorinserwegenivicdetholtemvagiisenden,Lebens- 
wandel, wiederholter Faͤlschung und Diebstohl, eine achtmonatliche Juchthausstrafe. 
An demselben Tage ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung 
gekommene Andreas Schön von Hall, wegen verübter großer aqualisteirter Diebstähle, 
neben dem Ersaße des verursachten Schadens und Bezahlung aller Kosten mit steben- 
monatlicher Vestungsarbeit belegt worden. « « · 
An demselben Tage wurde gegen den zu Mergentheim verhafteten Michael Dörr 
von Vorbachzimmern, Oberamts Mergentheim, wegen wiederholten aualifisirten Dieb- 
stahls, neben dem Ersatze der Kosten und des Schadens eine sechsmonatliche, VDe- 
stungs-Arbeit ausgesprochen. * 
An demselben Tage ist der zu KRottweil in Verhaft und Untersuchuns gekom-
	        
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