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4.) Die ständigen Weingefälle sind, so viel möglich, zum Einzug zu bringen.
5.) Wegen der Abgaben unter den Keltern verordnet man, daß
a.) der Tagweln und die Gülten, woenn das Gefäll so weit zureicht, vollständig, —
b.) an den laufenden Besoldungen und Penssonen hingegen nur der vierte Theil,
sedoch mit der Ausdehnung, daß kein Pratendest weniger als einen Eimer
Wein) insoferne seine Forderung se viel beträgt, zu empfangen haben soll?
Kbgereicht werde. ··
63)DasnachAbzugderPrästatjonenübrigbleibendeGefällistindieherri
schaftlichen Keller zu bringen, und bis auf weitere Verordnung daselbst aufzubewahren.
Sogleich nach beendigtem Herbst haben übrigens die Cameral-Beamten den
vorgeschriebenen Nachherbst-Bericht zu: erstatren, und solchem die gewöhnliche Wein-
und Jässer-Tabelle beizulegen. Stuttgarc, den e. Oftober 168.7.
Se. Königl. Masestäc haben vermög Rescripts vom o. Oktober die er,
ledigte zweite Registrators-Stelle bei der Registratur der älteren Kirchenráthlichen
Akten dem Hofrath Doering Inddigst zu übertragen geruht.
Stuttgart. Bis künftigen Mittwoch den a0. dieses Monats, werden auf dem Moh vor dem
Arsenal in Ludwigsburg, von Vormitlags 9 Uhr an, 43 Stück brauchbare Milikär ., Zug= und Reut-
Pferde, gegen gleich baare Bezablung, im öffentlichen Aufstreich verkoust, welches hiemit zur allgemei-
den Kenntniß gebracht wird. Den 2a. Okt. 1817. *41- "
- Königl.Kriegt-Departement,AdmisistkckiouösSmiom
Hoh·enhd'isis.Ju'de"rberoschastllchuisBann-schaltvabiekwetdmnachstehende-Baumstämm-
OdenrdeigtsezteaPreise-handwer-»soo-StükhochstömmigeKirscheabävmeässomeikr.
DoSr.RikscheuHPykamiomäteu-ist-.i75St.-Pflattmen-Spalixkäsaqukr.sesr.Maadeli
yksnvidensünmsskr.qoSr.WelschNußbäumeüsakr.-950,.St.bochstämmigeAtvsclbänme
20 kr. 130 St. Wilrtheum auf Jobannis-Stämmchen als Zwerg oder Spalier-Bäaume à 15 u. 20 kr.
à1l50 hochstämmige Birnbdume à 30 kr. 13 St. auf Oustien als Jwerg= oder Spalier-Bäume 15 u.
2# kr. 500 St. gemeine Johan- isbeerstauden 2 u. 3 kr. theils in diesem Spätiabr, theils im künftigen
Früdjahr verkauft werden, und haben sich die Liebhaber deßhalb an den Hofgärtner Walker zu Ho-
benheim zu wenden. Den 16. Okt. 1617. 6 Kameralemt allda-.
Nürtingen. Samstag den :. Nov. I J. wird bei der unterzeichneten Beamtung ungefähr
264 Pf. gutes flächsenes Garn, gegen baare Bezablung im Aufkreich verkauft werden, wozu die
iebhaber einladet; den 14. Okft. 1897. Zeonigliche, Stiftungs= Verwaltung-
Winterliungen. Dle der Commun (Winterlingen zuständige Sommerschaaf-Waide, deren
Bestand leztmals nur auf r Jahr gnddigst ratificirt worden ist, mithin am 25. Nov. d. J. wieder zu Ende
teht, wird auf fernere 3 Jahre, nämlich von Catharina „BJ. bis 2620- im öffentlichen Aufstreich
am Montag den 20. November Morgens 9. Uhr auf rem Rathhaus zu Sbingen verliehen werden.
Die ganze Schaaf-Waide erträgt 3oo Stäk, wovo! einige die Bürger, der Bestönder eber den
Frästen Theil auszuschlagen bat. Sämtliche Bedingungen gränden sich auf die vorhandenen allerhöch-
4 Bestimmungen; die Pachtliebhaber werden nun hiezu unter dem Anbang eingeladen, daß sie beie
der Verleihung sich durch gültige Meister ode r Concessionsbriese ols auch in Hinsicht auf ibr Verms-
mögen und Pridikat durch obrigkeitliche Zeugnisse zu k#gitimiren haben. Den 20. Okt. 1817.
- Koͤnigl. Beamtung.