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Se. Königl. Masestát konnten wegen des für den erstern Fall nochwendi-
gen, den Kräften des Landes unangemessenen Aufwandes, den bberdieß innere
Günde nie gerechtfertigt haben würden, keinen Anstand nehmen, das lehtere zu
wählent und Sie beschlossen daher die Vereinigung der katholischen theotogischen
Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universttät zu Tübingen, in der Eigenschaft
einer katholisch rheologischen Fakultät, mit Ileichen Rechtec und Perhälenissen, welch#
die andern Fakultäten genichen. » «.«-;.. «
Um zugleich dem höchst föhlbaren Mangel an Candidaten des kathelischen geist-
lichen Standes durch gehdrige Unterstüung- derselben zu begegnen, und mit dem
öffenclichen Unterrichte eine den Grundsätzen und Forderungen der katholischen Kirche
entsprechende Erziehung der Studirenden der katholischen Theologie zu verbinden,
hielten Seine Masestát es für nothwendig, mie Vorbehalt der künftigen Errich-
tung besonderer Bildungs= und Erziehungs-Anstalten in einigen katholischen Gym-
nassal-Städten für die im den ppyilologischen Vorstudien begriffenen Kandidaten,
einstweilen in der Universitäts= Stadt Tübingen ein höheres katholisches Convikt auf
öffentliche Kosten zu errichten. —
HiqasiaddiezumsogenatmtencollogiumillustregeötigenGebäudeund
Gärten bestimmt. Da den Katholiken in Tübingen bisher nur die den Svangelischen
gehdrige Hospital-Kirche zum Mitgebranche eingeräumt war, so wurde die Einrich-
tung einer neuen katholischen Kirche in einem seuer Gebäude für die katholische
Stadt= Gemeinde und das katholische Convikt angeordnet. "’«
In dieses hoͤhere Convift sollen alle Kandidaten des katholischen geistlichen
Standes, welche nach geendigtem Laufe durch die Gymnasien hinreichende Tuͤchtig-
keit zum Uebergange auf die Üniversität erprobt haben, je auf fuͤnf Jahre (die zwei
ersten fuͤr die philologischen und philosophischen, die drei letzten fuͤr die theologischen
Fakultaks= Studien) ausgenommen werden. « ·
Sie erhalten hier auf öffenrliche Kosten, welche künftig nach erfolgter Ausschei-
dung des katholischen Kirchenguts von diesem zu übernehmen find, unenegeldlichen
Unterricht) Kleidung und Verpflegung. "
Die Zahl ter Zöglinge ist nach dem Behürfniß der katholischen Kirche des
Landes, für die 5 Jahreskurse, zu 4o für Jeder) auf 200 im ganzen bestimmt.
Ein katholischer Geistlicher, der zugleich Stadt-Pfarrer der katholischen Orts-
Gemeinde ist, und im Convikt-Gebäude wohnt; erhält unter dem Titel eines Direk-
tors die oberste Aufsicht und Leitung des Convikts. —
Unter ihm sind ausgezeichnete katholische Priester als Repetenten angestellt fuͤr
die Erhaltung der Disciplin und zur Nachhuͤlfe für den Unterticht der Zoͤglinge,
den die Lehrer der philosophischen Fakultät und so viel die theologischen Facher be-
trifft) ausschließlich die Lehrer, der katholisch theologischen Fakulcät zu geben haben!,
Diese Fakultät hat, (wie bisher die katholische theologische Lehr-Anstale in Ell-
wangen) 5 Lehrstühle, und zwar für . »
das Kirchenreche und die irchen-Geschichte, die griechische Sprache und die'