Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Erbe#nntalsse des K#nizl. Ober-Jufliz-Collegiums. 
1.) In der Nullitaͤten Klagsache des Unton Kästle zu Burghefen, cumn ear. 
Bekl. Querulanten, gegen Anton Bailer zu Burgrieden Kl. Querulaten, Schulo, 
forderung betreffend. wurde auf Beweiß durch Eid erkannt. Stuttgart den 20. 
Oktober 18). " 
2.) In Sachen Joseph Sggle, Pfarrers zu Erolzheim, Kl. gegen Freiherrn 
v. Bömmelberg Zehntgerechtsame betr. wurde , 
a.) in Betreff des kleinen Zehnten uͤberhaupt, und der Bezehntung des Repses 
insbesondere Klaͤg. Beweis auferlegt, 
4.) wegen des Novalzehnten zu Recht erkannt, daß die Kirche zu Erolzheim bei dem 
Recht desselben in dem Pfarr-Bezirk gehandhabt werde, so 
c.) wegen Kl. Befugniß zu Erhebung des Novalzehnten auf Beweis erkannt. 
Stuttgart, den 22. Okft. 1819. 
5.) Ir Sachen des Ober-Burgermeisters Herrmann Krämer zu Schussenticd 
und mehrerer grfl. Sternbergscher Lehenleute Kl., wider die Herrn Grafen von 
Sternbers Bekl.) verschiedene Holzleistungen betreffend, wurde auf Beweiß erkannt. 
eo 
4.) In der Ation-Sache von Ehiugen zwischen der verwittweten Stiftungs— 
WVerwalterin Gundler zu Eßlingen cum curat. Antin an einem, und dem Steuer- 
Amt Nothenacker und Cons. Aten am andern Theil, Vorzug im Konkurs betreffend, 
wurde das Lokations--Urtheil 1. Instanz theils abgeändert, theils bestcigt, eod. 
5.) Auf erhobene Wechselklage des Oberjustiz-Prokurators Georg als Indos- 
sators des hiessgen Handlungehauses Stahl und Federer, wider den Handelsmann 
Burk zu Güglingen, wurde lezterer zu Bezahlung der eingeklagten. Summen von 
resp. bo st. —5 fl. und b6 fl. nebst Verzugszinsen für schuldig erkannt. Stuttgart, 
den 33. Okt. 1827. 
6.) In der Appellations-Sache von Oberndorf zwischen Jakob Sikinger von 
Röthenberg, Bekl. Anten, und Anna Maria geb. Mößner, Jakob Ostanders Ehe, 
weib allda, cum cur. Kl. Atin, o palern. et alim. prolis, wurde das von dem 
Richter erster Instanz ausgesprochene IJnterlocut in Absicht auf den Cautions-Punkt 
wegen materieller Nichtigkeit als null und nichtig aufgehoben. eod. 
Erkenninisse des Königl. Ehrgerichts 
Den 29. Oktober 181: 7. wur den geschieden: 
.) Johann Andreas Diez, Burger und Bauer in Knitelsngen, Oeramto Maukl- 
(ronn, Kläger von Sephie gebobon Hähnlin vonda) Bektea quasi desertio- 
nis unter Verurtheilung, der Betl- in die. Roesten. 
2.) Oberaceifer Andreas Friedrich Kolb in Böblingen, Kl. von Catharike geb 
Schöllhammer von Iselsêhausen, Oberamts Nagold, Bekl. ex cap. quasi desert. 
unter Voergleichung der Kosten. - - --k 
Z.)GeorgAdamGschwendButsu-undOchsemvjtthinDecdingea,-Obismmx«
	        
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