Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

a) das Departement der Justiz, 
b) jenes der auswrtigen Angelegenheiten 
c) — der Verwaltung des Innern, det Kirchen= und Schul-Wesens, 
d) — des Kriegswesens, 
e) — der Finanzen, 
1. sodann aus dem Minister Prsidenten der zweiten Abtheilung Unseres Geheimen 
Rathes, und 
68.) aus cinem slebenten ordentlichen Mitgliede, dessen Benennung Wir Uns rox- 
behalten wollen. 
9. 3. 
Wir werden diese Abtheilung, welche sich woͤchentlich an besllmmten Tage verfam- 
meln soll, Höchstselbst présidlren, und in diesen Sitzungen Uns von den Chefs der verschie- 
denen Ministerlal-Departements alle auf die anordnende und ausübende Verwaltung Be- 
zug habenden Angelegenheiten ihres Ressopts vortragen lassen, über welche Vorträge Wir 
sodann Unsere Entscheidung ertheilen werden. 
Rahmentlich sollen in diesen Situngen vorgetragen werden, 
a) alle Verhandlungen über Verträge mit benachbarten und andern Staaten, insefern 
nicht besondere Gründe und Rücksichten ihre Gehelmhaltung gebieren, insbesendere 
auch die Angelegenheiten des teutschen Bundes; 
b) alle Anordnungen und- Verfügnügen in der Leitung der Verwalkung, zu noclchen, 
als ihre Befugnisse überschreltend, die Minister Unsere besondere Ermächtigung 
bedürfen; 
) die fortlaufende Rechenschaft über den Fortgang der Exeeutiv-Verwaltung in allen 
ihren Thellen, die fertschreitende Darlegung des Finanz= Zustandes und die Verle- 
gung der monatllichen Situatlons-Etats der Staats-Haupt-Casse und der öbrigen 
Cassen; 
die Vorschläge zu Besetzung der höhern Staats= und Kirchen-Aemter, deßgleichen 
auch alle auf Versezung und Entlassung von Dienern in allen Tpheilen der Verwal- 
umg gerichteten Antdge; 
u.) jene zu Ertheilung oder Erdöhung von Beseldungen, Penssonen, so wie auch zu
	        
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