Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

21 
den Wir das erforderliche Kanzlel= und Registratur-Personal unter der besondern Auf. 
sicht eines Vorstandes anstellen, welcher für die schleunige und richtige Expedition aller 
Ausfertigungen und für die Erhaltung der Ordnung in der Kanzlel und Registratur ver- 
antwortlich ist. 
# 
Die Etats-Commission und Cassen-Controle, welcher Wir hlermit die 
Benennung der Staats-Controle beilegen, bestehr: 
a) aus elnem Präsidenten, as Chef, 
DP) aus einem Direckor und vler Räthen zur Bearbeitung der einzelnen Gegenstände, 
) nebst dem erforderlichen Expeditlens -Buchhaltungs= Caleulatur= und Kanzlei-Per- 
senal. 
Die Geschäfte, welche den Wirkungskrels der Staats-Controle bilden, so wle die 
Verhältuisse derselben zu dem Minister, zu den coordinirten und untergeordneten Stellen 
umd Behbrden, sind in einer besondern Verordnung geordnet und geregelt, welche Wir 
unterm heutigen Tage vollzegen haben. 
9. 43. 
Die Ober-Rechnungs-Kammer soll gleichmäßig 
a) aus einem Präsidenten, 
b) aus zwei Dlrectoren, 
c) aus zwölf Ober-Rechnungsrälhen, und 
2) aus zwanzig Ober-Reolseren bestehen, nebst dem erforderlichen Kanzlei= und Zrezi- 
stratur-Personal. 
Wir verwelsen in Betreff der Competenz, der innern Organisation der Ober-Rech- 
nungs-Kammer, und des bei derselben zu beobachtenden Geschäftsganges, so wie auch in 
Ansehung ihrer Verhältnisse zu den übrigen Behörden, auf das besondere Edict, welches 
Wir am heutigen Tage hierüber erlassen haben, und behalten Uns ver, durch eine 
besondere Verordnung noch näher dlejenigen Rechnungen zu bestimmen, welche ausser den 
bereits bezelchneten, ihrer Prüfung unterworfen sepn sollen. 
9. 44. 
Es sollen fuͤr solche Verwaltungszweige, bei welchen die unmittelbare Bearbeltung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.