Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

e) der Ober-Bergrath, aͤhnliche Etats sowohl fuͤr die Huͤttenwerke, als fuͤr 
die Salinen, Administration 
d) das Ober= Steuer-Collegium, eine nach Ober, Aemtern gefertige Ueber- 
sicht von dem Betrage einer jeden der directen Steuern,) und auch dergleichen 
Stats für eine sede der verschiedenen Arten von indirecten Steuern) in wel- 
chen sowohl der Ertrag) als auch die allgemeinen Verwaltungs, und die be- 
sondern Erbebe, Kosten) speciell nachgewiesen sind; deßgleichen von der Solz- 
und Tabacks-Administration ( 
e) endlich die Schulden-Tilgungs-Commission, eine Uebersicht von den- 
senigen Veränderungen, welche in Ansehung der Staats. Schuld selbst, state 
gefunden haben) so wie auch eine genaue Nachweise von dem Bedarf für die 
Bezahlung der Zinsen und für die jährliche Tilgung an dem Kapitale, nach 
Maßgabe des von Uns genehmigten Amortissements-Planes, an die Staats- 
Controle einsenden sollen. 
9. 3. 
In gleicher Art hat ein seder der verschiedenen Departements-Minister eine detoil- 
lirte Nachweisung von allen) für sein Departement in dem künftigen Jahre zu bestrei- 
tenden Ausgaben) der Staats-Controle zuzufertigen. 
Aus diesen Nachweisungen werden bei derselben bearbeitet: 
a) der Haupt- Stat oder das Staats-Budget über die gesammte Ein- 
nahme und Ausgabe für den ganzen Scaats-Haushaltund zwar die er- 
stere, die Einnohme nähmlich) nach den verschiedenen Haupt, Arten von 
Steuern und Revenüen) die Ausgabe aber nach Ministerial-Departements, 
und für sedes von diesen nach Haupt-Rubriken csassirt; 
5) ein Detail-Budget für jede Haupt= Art von Steuern und Reve, 
nüen) nähmlich ein solches 
für die directen Steuern; 
für die indirecten Steuern und für die mit diesen verbundenen Ud- 
ministrationenz;z 
für die Domanial-Revenüen; 
für die Forst, und Jagd. Einkünfte; endlich 
für die Hüttenwerke und für die Salinen) 
in deren jedem der Brutto-Ertrag einer seden dieser verschiedenen Arten von 
Einkommen, sodann die unmittelbaren Verwaltungs, und Perceptions, Kosten, 
und dersenige Netto- Ertrag nachgewiesen seyn muß, welcher zur Staats-Haupt- 
Casse fließt; 
c) In gleicher Art wird fuͤr jedes Kameral-Amt, fuͤr jedes Forst-Amt und für 
jedes Ober-Accise- Amt ein Special Einnahme · Etat; — aus saͤmmtlichen, in 
dem Bezirk einer jeden Kammer fallenden Special Etats aber, ein solcher für 
eine jede der vier Kreis-Cassen ausfgestellt werden. 
» H.5. 
SämmtlichevorstehendbenannetnEkakssollen,sobalddiestlbenbeqrbeitetsind,von 
der Staats-Controle mit einem raisonirenden Erläuterungs, Protokoll an den Finanz=
	        
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