Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nto. 71. 1817. -*Y 
Kiniglich = Württembergisches 
Staakts= und Regierungs-Blakt. 
  
Donnerstag, 37. Noövember. 
  
In kinigen Eremplaren der Beilage sub Eit. B. zum Staats= und Regierungs- 
Blott vom :„5. Nov., den Dersopal, Stat des Departement des Innern und des 
Kirchen, und Schulwesens betreffend, sind 
Seite :. beim evangelischen Conststorium, nach dem Registrator, susgelassen worden: 
Kanzellisten: 1. Fleischhauer= 
2. Schmid. 
6 Seite 7. bei den Sekretärs steht die Ziffer 2.) zweimal, Statt des #ten 1.) za 
eßen: 2.) 
8 Seite 11. sind die Worte: „Unter dem Praͤsidium des Polizei-Ministers,, weg- 
zustreichen. 
Die Einsendung der rückständ igen Gesähe an die Zucht= und Waisenbaus-seg= Aemter betreffenb. 
Durch die Beschwerden der gucht= und Waisenhaus= Pfleg-Aemcer über die 
(dumige Lieferung der Zucht= und Waisenhaus= Gefalle slehr man sich veranlaßt, 
(Ammrliche Obereinbringer unter Verweisung auf die Vorschriften vom 2. Mai 130. 
4. 18 — 20. (Staats und Negierong, Biatl Beilage zu Nro. 19.) und vom 
1. Mirz 1813. (Staats= und Regierungs-Blatt pag- 91 — 92.) anzuweisen, daß 
sie alle Quartale die gefallenen Gelder an die betreffenden Pflegameer bei Vermeis 
dung der festgesezten Legalstrafe von : kleinen Frevel einsenden) und auch ihre Um 
tereinbringer zu den gehörigen Quartal- Liescrungen der Gefälle anhalten sollen. 
Stuttgart, den 15. Rovember 1877. 
Sekeien der Commun,Verwaltung- 
Die Bezohlung rüchständiger Irrenkosten-Gelder betreffenr. 
Da die Ober= Inspektion des Irrenhauses in Zwiefalten die Anzeige gemache 
bat, daß die Kostgelder der Irren, der an die zahlungspflichtigen Stellen erlassenen 
Monorien unerachtet, sehr spursam eingehen, so werden die Königlichen Beamrun=
	        
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