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3.) Die Appellations-Vorklage der Gemeinde Moͤnsheim, Oberamts Maulbronn,
Wiederkl. Antin, wider Tobias und Georg Schraishun, Müller in Iglingen,
mehr Tobias Schraishun, und Joseph Roller daselbst, Vorbekl. Wieder kl.
Ac n, Wässerungsrecht und Schadeus-Ersaz betreffend, wurde wegen offenbaren Man-
ge s an einer Beschwerde von Amtswegen verworfen. oc.
1.) In der Nu#litäten Klagsachervon Blaubeuren, zwischen Johann Georg Leh-
re von Ueberkingen, Oberamts Geißlingen, Bekl. Inten, an einem und Johann
Z uer von Nellingen, Oberamts Blaubeuren, Kl. Jaten, einen Hauskauf betreffend
wrde das unterrichtliche Erkenntniß wegen Nichtigkeit von Amtswegen aufgehoben.
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DeastenistgegendensuStuttgartinweihdftåndUntersuchunggekom-
menen Christoph Döttling von da, wegen Insurien, verschuldeter Peranlas=
sung eines Auflaufs.) wegen Perbreitung einer höchst unvorschtig verfaßten Flug-
schrift, und wegen sonstiger verfänglichen Aeußerungen, fKeben dem Ersatze der ihm
zugeschiedenen Kosten über den erstandenen Arrest noch eine halbjährige Festungs-
strafe erfannt worden. « · -
« An demselben Tage wurde die zu Mergentheim verhaftete Maria Friderika
Waldström von Hall, wegen grossen Diebstahls, neben dem Kosten, und Schadens-
Ersaz,mi viermonatlicher Zuckchansarbeke bestraft. «
n demselben Tage ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Albreche Schmid von Gaildorf, neben dem Ersatze der Kosten zu viermonallicher
Festungsarbeit verurtheilt worden. « .
Den9.fvukvediezuGöppi-jgminUntersuchunggekommeneBiktokiaBraun
von Gmünd wegen Veruntreuung und falschen Ehebruchs-Bezüchts neben dem Er-
dez Schadens und der ihr zugeschirdenen Kosten mit sechsmonat'licher Zuchthaus-
strafe belegt.
An belben Tage ist gegen den zu Lasw verhafteten Sebastion Sußguß von
Osterach, im Sigmoringischen) wegen grossen Diebstahls und Fälschung, neben dem
Kosten= und Schadens Ersaß eine viermonatliche Festungsarbeit erkannt) und die
nachherige Ausweisung aus den Königl. Staaten verfügt worden.
An demselben DTage wurde der zu UAalen in Untersuchung gekommene Johonn
Mannes von Zang, Oberamts Heideuheim, wegen falscher Anklagen und Beschwer,
den, so wie wegen der gegen seine Vorgesetzte und andere Personen sich erlaubten
Injurien, neben dem Eriaße aller Kosten zu viermonatlicher Juchthausstrafe verurtheilt.
Unter dem 13. ist der zu Urach verhaftete Andreas Vogel von Oberboihingen,
Oberames Nurtingen) wegen wiederholten Diebstahls neben dem Ersate der ihm
jugeschiedenen Kosten und des Schadens zu vier und einhalbsähriger Zuchthausstrafe
und nachderiter Einlperrung in ein Zwangsarbeitshaus #is zu erprobter Besserung,
jedoch wentgstens auf ein Jahr) verurtheilt worden.