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Se. Königl. Masestät haben vermöge höchsten Decrets em do. d. M.
den bieherigen Hof-Kammer-Revisor Hoemer zum Hof-Oeconomie-Sekrei,
den bisherigen Extraprebator Ergenzinger zum Rechnungs-Revisor bei der
Königl. Bau= und Garten-Direction, und den Architekten-Dillenius zum Ban-
Controlleur bei derselben gnädigst ernannt. «
Se. Königl. Masestät haben durch höchstes Decret vom 10. Desember den
bisherigen Ertra-Probator Binder zum- Rechnungs-Revisor bei der Hof= und
Domainen-Kammer ernannt. .
SeiueKdnigLMajestäthabenvekmdgehöchsterResolutiouOomöw
Nov. d. J., das erledigte zweite Diakonat in Tuͤbingen dem Repetenten M. Pres-
sel von Stuttgart, die erledigte Pfarrey Unterweissach, Diozese Baknang, dem
Pfarrer Pestell zu Michelbach, Detanats Gaildorf, und das Praͤzeptorat an der
5. Klasse des Gymnasiums zu Heilbronn, dem Präzeptorats-Vikat Kißling allda
gnaͤdigst zu uͤbertragen geruht. «·
Se. Königl. Masestäát haben vermêäge Reseripte vom 5. d. M., die erledig-
te Pfarrey Aurich, Diözese Voihingen, dem Pfarrer Leyrer in Clever-Sulzbach,
Diözese Neuenstadt, gnädigst zu übertragen geruht.
Vermög Reseripts vom 4. Dec. haben Se. Kön gl. Majestät das erledigte
Diakonat Güslingen, Diszese Brakenheim, dem Wikar Schöll zu Botenheim,
. zu Uhbertragen geruht.
e. Königl. Masest 4t6 haben vermäge höchste# Reseripts vom 5. Dec.,
zum Vorsteher des evangelisch theologischen Seminars zu Blaubeuren den Rektor
der lateinischen Schule zu Eßlingen) M. Neuß, mit dem Tirel eines Sphorus und
dem Range des Rektors am hiesigen Gymnasium, und zu Professoren an jenem Se-
minar, die beiden Repetenten zu Tübingen M. Baur und M. Kern) gnoigst
zu ernennen geruht.
Seutesart,Der Königl. Preußische Proviantmeister Friße aus Crossen
der sich höchst bedentender Defecte an dem ihm anvertraut gewesenen Königl. Gute
hat zu Schulden kommen lassen, hat sich der gegen ihn angeordnet gewesenen
Kriminal-Untersuchung durch die Ilucht zu entziehen gewußt, auch soll sich dersel-
be den 31. Okt. d 8 unter dem Namen eines Barons C. W. von Thiem zu
Ruenberg aufgehalten haben. E—
Saͤmmtliche Königl. Oberaͤmter werden nun angewiesen, gedachten Fritze, des—
sen Signalement hier unten beigefügt lst, so bald sich derselbe im Konigreich betre-
ten lassen sollte, sogleich zu verhaften, und hieruͤber an die geeignete Regiminal-
Behörde zur weitern Verfuͤgung die Anzeige zu machen. *“
Uuch wird noch angefügt —daß nach einem von dem Königl. Preussischen Kriegs-
ministerium gemachten Anerbieten, ausser den zu vergütenden gewöhnlichen Kosten
und baaren Auslagen, noch eine besondere Prámie von zweihundert Thalern Preusssch=
Courrant für die Ergreifung und Ablieferung des Fcitze ausbezahlt werden wird.
Stuttgart, den 3. Dec. 1811. Serction der invern Administration.