Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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bei der Einheimsung der Feld-Erzeugnifse, theils öki der Beisuhr des Holzes zu leisten haben; das 
Bamrecht mehrerer Schild= und Gassenwirthe, welche ihr Bedürfnitz an weissem Bier von der Schioß- 
Braustadt nehmen müssen; die Zehendfreiheit und die Befreiung von den directen Steuern und Anlagen 
derbunden: aug wird dem Paͤchter eine bedeutende Anzahl von Inventariumg- Stuͤcken an Vieb, Schiff 
und Geschirr, Benen, gemeinen Hausrath und den zur Brauerei und Brannkenwein-Brennerci erforder- 
üchen Geräthschaften geen7 urkundliche Schägung beim Bestands= Antritt übergeben. Der Pächter, dem 
es crlaudt wird, einen Theilbaber am Pacht anzunehmen, muß eine, dem anderthalbfachen Betrrag des 
Bestandgeldes gleichkommende Caution stellen, ein gurer Haushälter und verständiger Landwirth seyn und 
darüber, daß er diese Ei zaschaßten in sich vereinige, sich mir einem obrigkeitlichen und oberanttlich ge- 
siegelten Zeugniß ausweisen. ie Aufstreichs= Verhandlung, zu welcher die Liebhaber eingeladen wer- 
den, geschieht am Mittwoch den 206. Febr. d. J. in dem Maierei Gebude auf dem Schloß; übrigens 
##nnen diesekben vorher über alle, bei diesem Pacht statt findenden Verhältnisse und Bedingungen durch 
das Stadt - Cameraglamt Ellwangen Auskunfe und Belehrung erhalten. Den 31. Jan. 1817. 
bandvogrei-ESteueramt und Stadt-Cameralamt Ellwangen: 
Gmünd. Das dem hlesigen Hospital gehörlge auf dem Aalbuch unweit Bartholoms liegende 
Maiereigur, der Kizingbof genannt, wird auf 9 Jahre von Georgii 1617 bis 1620 im Ganzen oder 
nach Umstenden in 2 Theilen, an den Meistbietenden verliehen werden. Dasselbe bestehr in 1 zweistd- 
kigten Wohnhauß mit Pferd= und Rindviehstallungen, 1 Wasch= und Backhauß, 1 gedoppelren Scheuer 
aud 1 Wagen-Remig, sodann in 158 Morg. 2# Vrtl. Aekern, 37 Morgen 31 Vril. Wiesen, und 
41 1 Morg. Waid= nad Wechselfeldern. Zur Verpachrung ist Dieassaß der 13. Febr. destimm, und 
baben sich die Bestandliebhaber mit legalen obrigkenlichen Jeugnissen über ihr Pradikat und Vermdgen 
versehen, an gedachtem Tage Vormitrags 10 Uhr auf dem Kizinghof selbst einzufinden. Den (. Fchr. 
617. . Stiftungsverwaltung. 
Schechingen, Oberamts Aalen. Die Commun- Sommerschaafwaide von Schechingen, welche 
200 Stük erträgt, wird Donnerstag den 20. Febr. auf dem Rathhause dahier von Ambrosi bis Marui- 
ai d. J. verliehen, wozu die Liebhader eingeladen werden. Den 31. Jau. 1617. K. Oberann. 
Baknang. Da die Jahrsmusterung der Militärpflichtigen von 20 — 25 Jabren in dem hlesigen 
Oberann am Montag den 17. Fedr. I. J. ihren Ansang nimmt, so werden alle in den Jahren 1702— 
470“ gebohrne Militäkepflichtige, insoferne sie nicht von persönlichem Erscheinen gesezlich befreit sind, 
bierdarch aufgefordert, sich in ibrem Heimwesen eingufinden, oder von dem Obrramt ihres Aufenthes= 
Orrs legalisirte Zeugmisse ihres Maßes und körperlicher Branchbarkeit vor der Musterung noch hieber zu 
senden. Unter denen von gedachtem Alter zu erscheinen habenden Militärpflichtigen sind besonders auch 
diejenigze verstunden, welche nicht nur als mindertüchtig bisher not#urt waren, sondern auch alle aus 
dem Militair entlassene, welche nicht als Ercapitulanken eder als dienstuntüchtig förmilich beabschiedet 
sind. Zugleich werden alle obrigkeitlichen Behoͤrden ersucht, nach der Musterung keinen disseitigen Mi- 
k/eupfeheige zu dulden, der nicht mit einem neuen Wanderungs-Cernficat versehen ist. Den 25. Jan. 
1617. kOberamt. 
Balslugen. Sämtliche aus hiesigem Oberamt gebürtige Militärpflichtige, welch am 1. Jan. d. 
J. das Zoste Jahr zurörgelegt, und das 25te Jahr noch nicht vollendert haben, werden andurch aufge- 
gefordert, sich zu der heurigen Jahrsmusterung, welche am 17. Febr. ihren Anfang nehmen wird, an 
diesem Termin bei Bermeidung der gesezlichen EStrafen in ibrem Heimwesen einzufinden. Zugleich wer- 
den sämeliche obrigkeitliche Bebbrden ersucht, keinem der disseitigen Mllirärpflichtigen im Akrer von 20 — 
W Jadren, weder auf die Zeit der Musterung, noch nach derselben, wenn sie keine neue Wanderungs- 
Cerrificare aufweisen können, den Aufenthalt zu gestatten. Den 23. Jan. 1617. K. Oberamk. 
Besigbelm. Vom 17 bis 2äten Febr. wird die dießjährige Musscrung statt haben. Aue vo#n 
aus abwesende in den Oberamts-Bezirk gehbrige Milftairpflichlige ven 20 bis 25 Jahren, mitbin alle 
welche in den Jahren 1792 bis 96 incl. gebohren sind, werden dah'r aufgefordert, entweder den 17. Febr. 
kn ihren Geburksorten sich einzufinden, und sodann perldulich bei der Musterung sich zu stiellen, oder 
bei dem Oberamt ihres Aufenkbhals-Orts sich messen und ven dem dortigen Oberamts--Arzie sich visiteren 
F lassen, die Zeugnisse aber längstens bis zum 1. Fedr. an unterzeichnete Stelle um so gewißer einzu- 
Ws als sie sonsten unter die Abwesende gesezt werden. Den 16. Jan. 1617. K. Oberamc.
	        
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