Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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*4.Am 23. Jan. ist der zu Calw verhaftete Johänn Ge#rg Stoll vo# Witelenswei- 
ler, Oberames Freudenstadt, wegen Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten und des 
Schadens) mic fünfmonatlicher Festungsarbeit belegt worden. 
An demselben Tag wurde gegen den zu Alcdorf verhafteten Alois Dorner von Bec, 
tenweiler, Oberamts Navensbue 5 wegen Verwundung seiner Tochreer) neben Bezahlung 
aller Kosten, eine ein und dreiviertelshrige Festungsarbeit, mit dem Anhange erkannt, 
daß er nach deren Erstehung uncer ortspolizeiliche Aufsicht gestellt werden solll. 
An demselben Tage sind gegen nachstehende, zu Eßlingen in Verhaft und Unterfu- 
chung gekommene Personen, neben Verurtheilung in die Kosten und Schadens, Ersas 
folgende Strafen erkannt worden: ·" · 
1) gegen Jakob Fischer von Rosenfeld, Oberamts Sulz, wegen wiederholten Dieb- 
Kahls, Betrugs, und anderer Vergehen, eine dreijaͤhrige Zuchthaußstrafe und nachheri- 
ger Ersperrung in ein Arbeitshauß auf anderthalb Jahte, 
2) gegen Christian Friedrich Lazarus von Stuttgart, wegen Theilnahme, Beguͤn- 
gugung Mitwissenschaft an dem Verbrechen des Fischer, eine achtmonatliche Zucht- 
Ubstrase" 
3) gegen Jakob EChristian Lorenz von Stutegart wegen Begünstigung der Fischeri- 
schen Diebstähle und wegen Verletzung seines Sides als Fürkdufler, neben dem Verlust 
.— zu Treibung des Gewerbes als Fürkäufler eine neunmonatliche Juchchauß= 
rafe, und » « ’,«· « *- 
4) gegen Christion Adam Friedrich Weiser, Seribent von Stutkgarc, wegen wie- 
derholter Fälschung, eine neunmonatliche Zuchthauß strafe. .... 
Unter dem 29. Jan. wurde der zu Mergentheim verhaftete Michael Roͤber von 
Oehringen, wegen Raubs, Diebstahls und Betrugs, neben dem Schadens, und Ko- 
sten-Ersatze mit vierjaͤhriger Festungsarbeit belegt. 
Den 31. Jan. ist der zu Rottenburg in Verhaft und Unerluchung gerommmene An- 
ton Muͤller von Salzstetten, Oberamts Sulz, wegen wiederholten Diebstahls, neben 
dem Ersatze aller Kosten, zu zehnmonatlicher Zuchthaußstrafe, und nachheriger Einsper- 
rung in ein Arbeitshauß auf sechs Monate verurtheilt worden. 
An demselben Tage wurde gegen den zu Heilbronn verhafteten Johann Friedrich 
Becker von Neuenstatt, Oberamts Nekarsulm) wegen wiederholten Diebstahls eine sechs“ 
monatliche Festungsarbeit erkannt, und die nachherige Verwahrung desselben in einem 
Arbeirshause auf drei Monate verfügt. - 
  
Se. Königl. Maj. haben unterm 14. Febr. den seicherigen General-Inspecteur 
der Artillerie, Feldzeugmeister von Cammerer, zum Gouverneur von Ulm ernanm, u. 
den bisherigen Brigadier der Artillerie, Generalmajor von Schnadows, in den 
Ruhestand versezt; auch r , · 
unterm17.Febr.vempbnlieutenantBgurvom·J·tIfant.R-gtment.Nc-.s.die 
nachgesuchte Enclassung aus dem Militär ertheilt.
	        
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