Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Beilage B. 
Cautions-Formular. 
  
Nachdem Seine Königliche Majsestät von Wurtemberg durch das 
allerhöchste Dekret vom mir 
die 
zu unker der 
Veroflichtung allergnédigst übertragen haben, daß ich solche, den höchsten Verord, 
nungen und dem erhalteuen Amts' Staate gemaf, zum Nußen Seiner König- 
lichen Masestät und Allerhöchstdero Ober-Finanz-Kammer verwulten, 
und für Alles, was ich wegen dieser Verwaltung an Rest oder auf irgend eine 
Weise durch mangelhafte Amts= oder Kassen= Führung schuldig werden würde, 
unter dem Vorbehalte des Seiner Königlichen Majestát vermöge der Ver- 
ordnung vom 7. Febrnar 1309ß. auf me#uem 
gesammten Vermögen zustehenden absoluten Vorzugs= Rechtes in er#ter 
EClasse eine Special-Caution von « 
– 
" 
neben allgemeiner Vermögens-Verpfándung, mit meiner Shegattin in gesetlicher, 
rechtskräftiger Form einlegen foll: 
So setßzen Wir, am Ende unterschriebene Sheleute, der Königlichen Ober- 
Finanz-Kammer zu offentlichen Unterpfándern
	        
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