Nro. 29. 1818. 235
Königlich-Württembetgisches
Staats= und Regierungs-Blakkt.
Donnerstag, a1. Mai.
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Errichtung e#iner Spar-Casse im Königreiche Württemberg.
Es ist eine allgemeine Erfahrung, daß manche Armen nut deswegen immer arm
bleiben) weil sie das Wenige was see besitzen, nicht zu Rath zu halten wissen,
und daß kleine Einnahmen leichter verschleudert werden, wenn man keinen be-
stimmten Zweck dafür hat, sa) daß auch selbst der sparsame Arme oft nur darum
nicht in bessere Umstände kommt) weil er es nicht versteht, seine Ersparnisse klug
und nutzlich zu verwalten.
Diele Fälle snd in jedem Staate so häufig, und ihrer Folgen wegen so wichtig,
daß man wohl fagen kann: es geht alljährlich in lauter kleinen — nicht beachteten
Summen der Armuth manches Capital sammt Zinsen verloren; und die daraus
entspringenden Entbehrungen wachsen so in's Große) daß sie weder durch die An-
strengungen der Vermäöglichen, noch durch die Hülfe wohlthätiger Anstalten ganz
wieder vergütet werden können.
Es ist deswegen für jeden gutdenkenden Menschen Pflicht, seinen ärmeren Mit,
bürger nicht nur aufmerkiam hierauf zu machen, sondern euch ihn zu berathen, wie
er seine kleinen Ersparnisse zusammenhalten und auf eine rechtmäßige Weise ver-
mehren könne. “*§.
Weil aber auch der beste Rath nicht immer richtig gefaßt und befolgt, und selten
die Mühe der Verwaltung für den Einzelnen von Verständigeren öbernommen wird;
so haben sich an mehreren Orten Gesellschaften gebildet, welche die kleinen Spar-
Pfeuninge der ärmeren Volks.Classe von gewissen Districten oder einem ganzen Lande
sammeln, solche unentgeldlich und scher umtreiben, zur Oea des Bedürfnisses aber
wieder mi Zinsem#### ibs Eigenthümer jurückgeben. ie Giel Gutss bins solche