Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Am 21. April wurde:; 
s. der zu Heilbronn verhaftete Ludwig Schumacher, von Brettach, und Jakob 
12. 
Friedrich Walter, von Kochendorf, Oberamts Nekarsutm, wegen wiederholten, 
und unter erschwerenden. Umstaͤnden veruͤbten Diebstahls, nach dem Grade 
ihrer Berschuldung, und zwar jener, zu einer einjährigen und dieser zu 
einer zehenmonatlichen Zuchthaus -Strafe verurtheilt, und denfelben 
zugleich der Ersatz der Kosten und des erweislichen Schadens zugeschieden; 
. der zu Calw in Verhaft nnd Untersuchung gekommene Jehann Georg Haer, 
von Gumpelscheuer, Oberamts Freudenstadt, wegen verübter Diebstahle, neben 
dem Kosten= und Schadens,Ersat, mit Einrechnung eines Theils des erstande, 
nen Arrests) noch mit einer viermonatlichen Bestungs-Arbeit bestraft. 
Am 83. April ist: 
. der zu Rotweil verhaftete Fidel Witemer, von da, wegen Unterschlagung und 
begangener Diebstähle, neben dem Ersaß der Kosten und des erweislichen Scha, 
dens, mit einer viermonatlichen Westungs-,Strafe belege; 
der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Jakob Gienger, 
von Plattenhardt, Amts-Oberamts Stuttgart, wegen großer und unter erschwe- 
renden Umständen verkbter Diebstähle, mit Sinrechnung eines Theils des er an- 
denen Urrests, zu einer einfährigen und der mitverwickelte Jaokoh Böpple, 
von da) wegen gleicher Vergehen, zu einer achtmonatlichen Pestungs-Urbeit 
verurtheilt, auch wegen des Ersatzes der Kosten und des Schadens, das Weitere 
vorbehalten; sodann 
der zu Nechendurz verbeftete Carl Goͤn, von Tissen, im Sigmaringenschen, 
l 
wegen veruͤbten Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens-Ersaz mit einer 
viermonatlichen Zuchthaus -Strafe belegt, und zugleich verordnet worden, 
daß derselbe nach deren Erstehung in sein Heimwesen verwiesen werden folle. 
Am 27. April wurde: 
gegen den iu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann 
Christooh Golf, von Deizilau, Oberamts Eßlingen, wegen Betrügereien, auch 
Geld-laterschlagung, neben Bezahlung der Kosten und dem Ersaß des erweis= 
lichen Schadens, eine viermonatliche Vestungs-Strafe und sechsmonarliche 
Reclusion in ein Zwangs- Arbeits= Haus ausgesprochen. 
Am 29. Ayril ist: 
4 der zu Eßlingen verhaftete Christian Fauscher, von Waiblingen, wegen eines, 
unter erschw renden Umständen versuchten Diebstahls, auch wegen Fund= Dieb- 
stahls, mit Rütsichtnahme auf die schon früher wegen Diebstahls erstandenen 
Strafeny neben Zoscheidung der Kosten!) mi neunmonatlicher Bestungs= 
Arbeit und nafheriger sechsmonatlicher Reclusion in ein Zwangs, Arbeits= 
Haus, bestraft; 7)
	        
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