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Koͤniglich Wuͤrttembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Samstag, 3. Januar.
Commission zu Besorgung der Tutelar-Rärhlichen Functionen in Aufehung der Mitglieder
des Koniglichen Hauses.
Se. Königl. Majestät haben zu Besorgung der Tutelar = Röähhlichen
Fanctionen in Ansehung der Mitglieder des Königl. Hauses eine beständige Com-
mission niederzusetzen, und vermoge Allerhöchsten Decrers vom 27. d. M. zum Vor-
stande derselben den Ober-Tribunal-Direktor #. Pficter, und zu deren Mitgliedern
die Ober-Tribunalz Rärhe Dr. Majer, v. Gaisberg, v. Wächter und Abele
gnädigst zu ernennen Peruht. Stuttgast, den 30. Decembrr 231y.
Kdaigl. Justiz-Ministerium.
Exzichtung einer staatswinkhschaftlichen Fakul#ät an der Universilät W. Tühingen.
Se. Königl. Majestät haben, überzeugt von der Nothwendigkeit, jeder
Klasse der künftigen Staatsdiener Gelegenheit zur wissenschaftlichen Bildung zu ge-
ben, vermöge höchsten Rescripts vom 27. Okt. d. J. die Errichtung einer staats-
wirthschaftlichen Fakultät an der Universität Tübingen zu beschlleßen, und dabei fol-
gendes zu destimmen geruht » « ·
l.«E-folken«tünftlgbelBesetzungvønclemtern,«welche-staatswsrthschafclichse
Keuntnisse erfordern, dlejenigen Bewerber, welche auf der Landes-Untverfitcht die
Staats-Wirthschaft studirt, und die Fakultäts-Prüfung erstanden haben, vorzüglich
berücksichtigt werden und in der Regel vor denjenigen den Vorzug baben, welche
nach dem 2:. März 1795 geboren sind und zu ihrer weiteren Ausblildung von der
neuen Anstalt keinen Gebrauch machten. ·
Il.DieBestisseyeuderStaatspMirtbfchaftsolleuauchdiebitressendmVorle-
sungen aus der Rechtswissenschaft, wie z. B. Philosophie des positiven Rechts, Staats-
Recht, Wuͤrttembergisches Prioat-Recht, Cameral-Recht und Encyklopaͤdie der Staats-