Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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legt und zugleich verordnet worden, daß derselbe nach deren. Erstehung in ein 
bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs 
onate, eingesperrt werden solle. 
· Am 5. Mai wurde: » 
5. dem zu Heilbronn verhafteten Jakob Waller, von Unterheimbach, Oberamts 
Weinsberg, wegen Vagirens, auch wiederholten, zum Theil ausgezeichneten 
Diebstahls, eine fönfmonatliche Vestungsstrafe zuerkannt, auch wegen des 
Kosten= und Schadens, Ersatzes das Geeiguete verfügt. · · 
Am 9. Mai ist: J 
6. der zu Rothenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Zacharias Bie- 
finger, von Poltringen, Oberamts Herrenberg, wegen dritten und unter 
erschwerenden Umstaͤnden veruͤbten Diebstahls, neben Zuscheidung der Kosten und 
dem Ersatz des erweislichen Schadens, zu einer slebenmonatlichen Ve- 
stungsstrafe und nachheriger zweimonatlichen Reclusion in ein Zwangs- 
Arbeitshaus verurtheilt; 
7. der zu Rotweil in Untersuchung gekommene vormalige Amts-Bote, Joseph Frech, 
von Königsheim, Oberamts Spaichingen, wegen verletzter Amts-Pflichten, Geld= 
Unterschlagungen und Betrögereien, neben dem Kosten= und Schadens-Ersag, 
auch dem Verluste seiner Stelle als Amts-Bote, mit einer sechsmonatlichen 
Vestungsstrafe belegt, und 
8, dem zu Calw verhafteten, Ulrich Reuter, von Altburg, Oberamts Calw, wegen 
wiederholter, zum Theil ausgezeichneter Diebstähle, eine neunmonatliche 
Vestungsstrafe und nachherige sechsmonatliche Reclusion in ein Jwangs= 
Arbeitshaus zuerkannt, auch wegen des Ersatzes der Kosten und des erweislichen 
Schadens das Nothige verfügt worden. 
Am 15. Mal wurde: 
9. der zu Calw in Verhaft sekommene Friedrich Zwicker, von Untertürkheim, 
DOberamts Kannstadt, wegen grober Beträgereien, neben Zuscheidung seiner Ar- 
rests= und eines verháltnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, auch 
Ersatz des erweislichen Schadens, zu einer einjährigen Zuchthaus-Strafe 
und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs--Arbeitshaus bis zu erprebter Besse- 
rung, und wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten ver##theilt; 
10. der zu Calw verhaftete, Jakob Friedrich Haug, von Darmsheim, Oberames Böb-= 
lingen, wegen gewaltthátiger Selbsthölfe, Hazardspielens und Diebstahls, ne- 
ben dem Kosten= und Schadens-Ersaße mit einer sech smonatlichen Ve- 
stungsstrafe belegt, und 
11. dem zu Eßlingen in Verhaft gekommenen, Joseph Voge, von Leinzell, Ober- 
amts Gmünd) wegen zum Theil unter erschwerenden Umständen verübeer Dieb,
	        
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