Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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der zu Enhlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Johonn Geckg Hein- 
rich Huber, von Heilbronn, wegen oft wiederdolden Dieblahl“ und Vagitens, 
neeben dem Kosten= und Schadens= Es###, nut, einer. dretjährigen Prstungs= 
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strase und nachheriger Reclusson in ein JZwangs= Avbeicshaus) bl# Im. #rprobter 
Besserung, wenigstens -aber auf die Dauer von anderthallb Jahren belege; 
dem zu SEßlingen verhafteten Johannes Weiß, von Nohr, Amts-Oberamts 
Stuttgart, wegen zum viertenmal wiederholter ausgezeichneter Diebstähle, neben 
Erstattung des noch nicht vergürten Schadens und der Kosien, cine zwei- 
jährige Festungsstrafe, und nachberiger Einsperrung in ein Zwangs, Arbeits- 
*’wrm bis zu erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf aon derrthalp Jahre 
zuerkannt; 
der zu Calw in Untersuchung gekommene Johann Geörg Koch, von Surutegart, 
wegen grober Betrügereien) neben Zuscheidung seiner Arrest, und eines ver- 
haltnitzmäßigen Antheils an den Untersuchung" Kosten, auch Ersaß des erweis- 
lichen Schadens, zu einer vierjährigen ZJuchthausstrase und nachheriger Re- 
cluston in ein Jwangs-Arbeitsbaus, bis zu erprobter Besserung, jedoch wenig- 
ens auf die Dauer. von zwei Jahren verurtheilt worden. 
Am. 16. Mai wurde: 
der zu Calw in Verhafe und Untersuchung gekommene Wilhelm Christian Pfrom- 
mer, von Teinach, Oberamts Calw, wegen versuchten Mords, unter Berück- 
#cchtigung seiner beschränkten Geistes Beschaffenheit, neben Bezahlung der Kur- 
kosten des Verwundeten, der Arrests“ und sämmelicher Untersuchungs-Kosten, 
mit einer vierfährigen guchthausstrafe belege und zugleich verordnet, daß 
derselbe nach deren Erstehung unter polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. 
2. In Ellwangen. 
Am 5. Mai wurden verurtheilt: 
nachstehende zu Göppingen in Untersuchung gewesene Personen und zwar: 
a. Elisabetho Greiner, von Lerch, wegen nachgefolgter Theilnahme an vielen 
kleinen, einfachen und gualisicirten Diebßäahlen neben dem betreffenden 
Schadens. Ersatz unter solidarischer Verbindlichkeit, zu viermonatlicher 
Zuchthaus-Strafe; 
b. Gortlieb Greiner von da, wegen Beihnlse und nachgefolgter Theilnahme 
an mehreren kleinen und qualifseirten Diebstählen, neben Ersfatz des Scha, 
dens zu sechsmonar licher Bestungs-Arbeir; 
P. Margarethe Bauer, von Lorchf weten nachgefolgter Theilnohme an vielen 
Diebstählen und wegen Concubinats, neben Ersatz des betreffenden Scha= 
dens, unter solidarischer Verbindlichkeit, zu fünfmonaklicher Juchthaue strafe
	        
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