Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

rathys Schloßberger, zu Eßlingen, Kl., und den Erben det verstorbenen Mapt 
von Vellnagel zu Stuttgart, Beklagten, Zurüͤckfoörderung erner Spielschuld be- 
tceffend, die Klaͤger mit ihrer erhobenen Klage als unstatthaft abgewiesen wor- 
den, unter Vergleichung der Kosten. -«« 
Am 22. Mai wurde: 
:- In der Rechtssache erster Instanz zwischen den Erben des Bäker-Obermeisters 
Kieser zu Stuttgart, in Actis ernannt, Kl. und dem Köonigl. Oberßnanztath 
von Mylius allda) Bekl., eine Forderung für abgegebene Früchre betreffend, 
der Beklagte zu gezahlung der eingellatern Summe sammt VWerzugs,Zinsea 
kondemnirt, die Proceßkosten aber, mit Ausnahme der durch den Ungehorsam 
des Beklagren verursachten, welche derselbe den Klagern zu ersetzen het, gegen 
einander verglichen. f 
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Ams. Mai wurde: · » 
1. In der Debitsache des seit dem russischen Feldzug vermißten Carl Moriz von 
Donopp, gewesenen Ober-Lieutenants des vormaligen Jufanterie-Regiments 
Nro. 1. Prinz Paul, aus Selbach in der Grafschaft Lippe, Detmeld gebürtig, 
über die Prioritär der Forderungen der einzelnen Släubiger erkannt. 
Anm 1½6. Mai ist: « 
z.InverwechfemagfacheveoHandelsmann-Samvechenlyetmetsneßlingm 
""Kk.,widerdenRittmcistekvonMengensuCombnrg,Befl.,lezteketiqua·hv 
langvereingeåagtewWechfelfotdetungmichSchadenundKosteasürschuld-g 
erkannt worden. 
Am :27. Mai wurde: » 
äSnderAppellationssachckvottdemObnskntoGeeichtWangenmische-thenindess 
Abten genanneen Tensiten zu Gumpeltshofen und Enkenhofen, Bekl. Anten 
und der Hospitals-Verwaltung zu Jsny, Kl. Atin, die Qualitaͤt der zu 
entrichtenden Habergulte betreffend, das Esgenmtniß des Richters voriger In- 
Kanz bestätigt, und die Anten in die Kosten dieser Instanz verurtheilt, und 
4. In der Appellationssache von Gerabronn zwischen dem Pfarrer Häuser zu# Schmal, 
selden und Consorten, Anten, und Anna Maria, Eheweid des Jehann Lore## 
Hütter zu Schmalfeldrn,) cum curatore Atin) Mitverbindlichkeit der leztern 
zu Bezahlung der Scholden ihres Shemanns betreffend) das von dem Richter 
voriger Instanz. gefalte Erkenntniß gleichfalls bestätigt) auch Anten in die in 
der Atbons-Instanz aufgegangene Kosten verurtheils. Stuttgart den 18. Juni 1318. 
Kdnigl. Justi, Ministerium.
	        
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