Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 30. 1818. 36 
Königlich= Württembergtsches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
  
Mittwoch, „. Juli. 
  
W i Il h e 1 —. 
von Goctes Gnaden König von Wörttemberg. 
Es sind Uns seit Kurzem mehrere Eingaben vorgelegt worden) in welchen 
Theils um Erhaltung des Oberamts, Verbandes, Thdeils um Belassung von Ober- 
amrts. Siten, Theils auch um Berucksichigung indiweidueller Interessen und Wünsche 
bei Besebung der Amtsstellen, gebeten wird. Da Wir hieraus abnehmen, daß von 
der bevorstehenden Aemrer Organtsation hin und wieder ungegründete Srwartungen 
gehegt werden, so finden Wir Uns verenlaßt, vorlufig zu erklären, daß, obgleich 
Die gegenwärige geographische Gutheilung der Oberämter und befonders die Anord= 
mung der DOveramts-Sitze den Erforderm'ssen des Staats-Dienstes und den billigen 
Wünschen der Umts-Angehörigen nicht überall entpicht, Wir dennoch, in Erwä- 
Lgung der größeren Nachtheile) welche die Auflösung destehender und die Bildung 
neuer Amts-Corporationen nach sich ziehen würde, die Oberämter in ihrem dermali- 
en Bestand zu lassen gedenken, sofern nicht die Rücksicht auf ein besonderes ört- 
liches Interesse eine Ausnahme durchaus erfordern möchte. 
Unter gleicher Vorausseßung sollen nicht nur sämmtliche gegenwärtige 
Dber= Ames-Sitze bleiben, sondern Wir haten auch) um Unsern getreuen Unter- 
thanen die bisher so fehr erschwerte Rechts, Hülfe zu erkeichrern, in jedem dersellen 
eine eigene Justig= Beomtung an dem Sige des Ober-Amts zu errichten beschlossen. 
In Hinsicht ouf die Beretzung dieser Aemter und die mit dieser Anordnung in Verbin- 
dung stehende Adanderung anderer Dienstverdältnisse, ist Unter erustlicher Wille, raß 
dabcei, wie bei dem Staats, Dienst überhaupt, Kenntalsse, Redlichkeit, Fleiß und 
bisherige Berdienste, nach Maßgabe der hierüber erforderten Berichte der Landes- 
und Kreis= Behörden, gewissenhaft berücksichtigt, die Staats--Diener enständig de- 
lohnt, und die, welche durch die neue Organisation etwas verlieren) für ihre Per- 
(i#on eine billige Entschädigung erhalten sollen.
	        
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