Nro. 30. 1818. 36
Königlich= Württembergtsches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Mittwoch, „. Juli.
W i Il h e 1 —.
von Goctes Gnaden König von Wörttemberg.
Es sind Uns seit Kurzem mehrere Eingaben vorgelegt worden) in welchen
Theils um Erhaltung des Oberamts, Verbandes, Thdeils um Belassung von Ober-
amrts. Siten, Theils auch um Berucksichigung indiweidueller Interessen und Wünsche
bei Besebung der Amtsstellen, gebeten wird. Da Wir hieraus abnehmen, daß von
der bevorstehenden Aemrer Organtsation hin und wieder ungegründete Srwartungen
gehegt werden, so finden Wir Uns verenlaßt, vorlufig zu erklären, daß, obgleich
Die gegenwärige geographische Gutheilung der Oberämter und befonders die Anord=
mung der DOveramts-Sitze den Erforderm'ssen des Staats-Dienstes und den billigen
Wünschen der Umts-Angehörigen nicht überall entpicht, Wir dennoch, in Erwä-
Lgung der größeren Nachtheile) welche die Auflösung destehender und die Bildung
neuer Amts-Corporationen nach sich ziehen würde, die Oberämter in ihrem dermali-
en Bestand zu lassen gedenken, sofern nicht die Rücksicht auf ein besonderes ört-
liches Interesse eine Ausnahme durchaus erfordern möchte.
Unter gleicher Vorausseßung sollen nicht nur sämmtliche gegenwärtige
Dber= Ames-Sitze bleiben, sondern Wir haten auch) um Unsern getreuen Unter-
thanen die bisher so fehr erschwerte Rechts, Hülfe zu erkeichrern, in jedem dersellen
eine eigene Justig= Beomtung an dem Sige des Ober-Amts zu errichten beschlossen.
In Hinsicht ouf die Beretzung dieser Aemter und die mit dieser Anordnung in Verbin-
dung stehende Adanderung anderer Dienstverdältnisse, ist Unter erustlicher Wille, raß
dabcei, wie bei dem Staats, Dienst überhaupt, Kenntalsse, Redlichkeit, Fleiß und
bisherige Berdienste, nach Maßgabe der hierüber erforderten Berichte der Landes-
und Kreis= Behörden, gewissenhaft berücksichtigt, die Staats--Diener enständig de-
lohnt, und die, welche durch die neue Organisation etwas verlieren) für ihre Per-
(i#on eine billige Entschädigung erhalten sollen.