Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

406 
Aufforberung an eraminirke Feldmesser. 
Für die bevorstehende allgemeine Landes „Vermessung ist ein bedeukendes Per- 
sonal von Geodäten erforderlich) welche man aus der Jahl der examinirten Feld- 
messer des Landes auszuwáhlen gedenkt. Es werden daher diesenigen, welche bei 
diesem PVermessungs-Geschäft angestellt zu werden wünschen, und hiezu die erforder- 
liche Tüchtigkeit zu haben glauben, aufgefordert, innerhalb 4 Wochen bei der Ki= 
niglichen Kataster-Commissoon sich schriftlich zu melden. 
Da sedoch die Tüchtigkeit und Wahlfähigkeit der Competenten nur nach dem 
Resultate einer mit denselben vorzunehmenden besondern Prüfung beurtheilt werden 
kann; so wird man dieselbe seiner Zeit von dem für die Prüfung bestimmten Tag 
in Kennemß setzen, bemerkt aber vorláufig, daß bei derselben keiner werde zugelassen 
werden, der neben den gesehlichen Eigenschaften eines Unterfeldmessers niche wenig- 
stens zugleich den Gebrauch des Meßtisches und der Scheibe versteht. 
Sturcgare den 6. Juli 1678. 
Königliche Kataster= Commission. 
Aufnahme in die neue Bildungs-Anstalt Ihrer Mejestät der Köigin. 
Unter Beziehung auf den in Nro. 41 und Beilage des St##tszund Regierungs- 
Blatts zur offentlichen Kenntiß gebrachten Erziehungs= und Uncterrichts-Plan für 
die weibliche Jugend der gebitdeten Stände, lade ich diejenigen Eltern, welche ihre — 
in einem der beiden Institute oder sonstwo bisher erzogenen — Töchter der Erziehung 
oder dem Unterrichte der neuen Anstalt zu übergeben wünschen, hiemit ein, ihren 
Wunsch mir gefälligst kund zu chun. Es ist dazu eine kurze schriftliche Angabe über 
den: „ Namen und Stand der Eltern, — Namen und Alter der Töchter'/— erforder- 
lich. Die Unstalt wird sich den sieben zehnten August eröffnen) und es ist 
wesentlich, die Schülerinnen, nach Zahl und Kenntnißstufen, — wo immer mög- 
lich, innerhalb :4 Tagen bis 3 Wochen zu kennen, um darnach die besonderen 
Unordnungen für sechs Classen der Lehranstalt zu bestimmen. 
Wer ssch durch perfönliche Besprechung über Gegenstände der Anstalt genauer 
unterrichten will, wird mich während der angegebenen Zeit jeden Tag von 9 bis 10 
Uhr Vormittags, und von 5 bis 6 Uhr Nachmittags für diesen Zweck bereit finden. 
In Räücksicht auf Penssons" Zöglinge bemerke ich, daß die Anstalt auch für 
Bett= Gestell und Strohsack selbst sorgt, und daher nur die Betten mit doppelten 
eder dreifachem Ueberzuge mitzubringen find. 
Allen, außerhalb Stuttgart befindlichen, Eltern werde ich auf schriftliche An- 
fragen über die Erziehungs, und Lehr= Anstalt unverweilt schrifcliche Ancwort geben. 
Stuttgart den 6. Juli 16rS. Direction der Anstalt. 
Rector Zoller.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.