Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Den 35. Juni. 
6) Wurde die Ehe des Jung Math. Jäger zu Gros-Ingersheim, Oberamts. Besig- 
heim, Klaͤger, und der Barbara, geb. Reich von da, Beklagten, wegen dols- 
ser Landlung aufgehoben) und Lettere in die Prozeß-Kosteg verurtheit. 
.) Provinzial-Gerichtshöfe. 
I. Criminal-Gerichtshöfe. 
1) In Sßlingen. 
Am 4. Juni wurde: 
1.) die zu Ludwigsburg in Verhaft gekommene Friderike Vogel von da, weges 
verüdter Diebstähle) auch Medicastrirens und versuchter Kuppelei) mit einjähri 
ger Zuchthausstrafe, und die in diese Untersuchung mirverwickelte Christine Zeh, 
von Lautenbach, Oberamts Waiblingen,) wegen ausgezeichneter und zum Theil 
groher Diebstähle, auch entfernten Versuchs der Abtreibung ihrer Leibesfrucht) 
mit neunmonatlicher Juchthausstrafe belegt, auch wegen des Schadens= und 
Kosten, Ersaßes das Geeignete verfügt; und 
23.) gegen den zu Beilbronn in Untersuchung gekommenen Georg Adam Holzapfel, 
von Ohrenberg, Ober-Amts Oehringen, wegen wiederholten Diebstahls, auch 
einer Fälschung, neden dem Kosten= und Schadens,Ersah, eine viermonatliche 
Bestungsstrafe ausgesprochen. 
Am g. Juni ist: 
S5) der zu SEblingen verhafteten Regine Catharine Canzleiter, von Erkenbrechtsweiler, 
Oberamts Nürtingen) wegen wiederholten Diebstahls in der Residenz Sturtgart, 
neben dem Ersaß des erweislichen Schadens und Bezahlung der Kosten, eine 
sechsmonatliche Juchthausstrafe zuerkannr, 
)die zu Rothenburs in Berhaft und Untersachung gekommene Rosine Magdalene 
Grosch, von Tübingen, wegen verübter mehrerer Diebstähle, woronter ein ausge, 
zeichneter und ein besonders großer Diebstahl sich befand, neben dem Kosten- 
und Schadens-Ersatze, mit einjähriger Juchthausstrafe, belege, und 
5.) der zu Eßlingen verhaftete Johannes Hur, von Ilselshausen, Oberamts Nagold, 
wegen wiederholter, ausgezeichneter und unter erschwerenden Umständen verübter 
Diebstähle, auch Vagirens, neden Zuscheidung der Kosten und Ersatz des ver, 
ursachten Schadens, zu achtmonatlicher Westungsstrafe verurtheilt und zugleich 
verordnet worden, daß derselbe nach deren Erstehung unter genaue ortspolizeiliche 
UAufsicht gestellt werden solle. 
Am 1ur. Juni wurde: 
6.) dem zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommenen Christoph Knöller) 
von Engelsbrand, Oberamts Reuenbürg) wegen dritrer Diebstähle, neben dem
	        
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