Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Am 30. Juni wurde: 
12) Die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Johanne Feuchi, 
von Eleingen, Oberamts Leonberg, wegen der von ihr in Geesellschafe verürten, 
großen und aualisicirten Diebstähle, auch wegen Concubinats, neben Zuschei, 
dung eines Antheils an den Kosten und dem Ersatze des erweislichen Schadens, 
und zwar unter solidarischer Perbindlichkeit ihres Mitschuldigen, mit zehenmo, 
natlicher Juchthausstrafe belegt. 
Erkenntnisse in Revisiens= Zällen. 
6 Am 2. Juni wurde: 
1) der zu llrach in Verhaft gekommene ledige Metger Johannes Faß nache, von 
Reutlingen, wegen veraten Naubmorue zu der Strafe des Rades von oben, 
verurtteilt und zugleich veroerdnet, daß alle verursachten Inquisitions-, Azungs-, 
Vertheidigungs, und Erecutions-Kosten aus seinem Vermögen, so weit solches zu, 
reicht, erstattet werden sollen. 
Von Seiner Königlichen Masestüt ist indessen das vorstehende Er- 
kenntniß im Wege der Gnade auf Hinrichtung durch das Schwerdt, mit nach- 
heriger Flechtung des Körpers auf das Rad und Aufsteckung des Kopfs auf ei 
nen Spieß, gemildert und in dieser Art hierauf die erkannte Todesstrafe 
den 10. Juni an dem Verurtheilten gehörig vollzogen worden. 
Am 6. Juni ist: " 
2) der zu Ludwigsburg verhaftete. Joseph Friderich Reustle, von Wahlheim, Ober- 
amts Besigheim) wegen der,) in verbrecherischer Verbinkung mit Andern, an 
dem Unrerförster Fischer zu Erligheim im Amte verübten groben) und selbst 
lebensgefährlichen Gewalt, dann wegen Wilderei,Uttentats, auch wegen uner- 
laubten Gewehr, Besshes, neben Confiscation seines Gewehrs und Zucscheidung 
des Kosten= und Schadens= Ersatzes, unter solidarischer Verbindlichkeit mir 1/1 
nen früber schon bestraften Consorten, zu achtjähriger Bestungs= Arbeit, und 
3) der zu Morhenburg in Verhaft und Untetsuchung gekommene, früher schon vcl, 
féllig bestrafte Carl Conrad Haye's, von Tübingen, wegen wiederholten Dieb- 
stabls, auch Vagirens, und Verlehung der Cenftnation, neben dem Kosten“ 
und Schadens-Ersatz, zu achtjähriger Juchthaus Strafe verurtheilt und zus 
gleich verordnet worden, daß derselbe nach erstandener Strafe in einem Zwangs- 
Arbteitshause auf unbestimmte Jeit eingesperrt und über dessen Entlassung vor 
vier Jahren nicht angefragt werden solle. 
Am 15. Juni wurde: 1 
) dem zu Heilbronn verhafteten Johann Joseph Schwarz, von Steinbach, Ober- 
amts Hall, wegen Widersetzlichkeit gegen den, ihm porigkeirlich zugeordneten 
Inhrer, und wegen wiederholter Diebstahle, neben Zuscheidung der Kosten und
	        
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