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Vermöge Entschließung vom 19. d. M. hoaben Se. Königl Masestt die
erledigte Oberamts-Arzts Stelle zu Wangen dem Oberamts- A#rzt Dr. Hofer von
Wiblingen zu übertragen. geruht.
Vermöge höchsten Dekrets vom 22. d. M. haben Se. Königl. Masestát
dem bisberigen Regierungs-Rath v. Ow bei der Regierung des Schwarwald-Kreises.
die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle gnädiqst zu ertheilen geruht.
Unterm 20. Juli wurde der Ober-Lieutenant und Brigade-Adjuoant v. Schön-
leber zum Invaliden. Corps versetzt, und
der Gensd'armerie, Lieutenant Oehme wegen Dienst-Vergehen cassirt.
Kaunstadt. Se. Königl. Moilstät haben durch ein Dekret der Königl. Negierung des
Neckar-Kreises bom 9 d. M. dem Christian Gros, von Winnenden, die silberne Civil Verdienst Me-
daille, und dem Chriftoph Friedrich Firnhaber daselbst, ein Gratial von #5 fl. allergnaͤdigst er-
tbeilt, weil sie sich dei dem am 1. Mai in dem Kirchtburm in Untertuͤrkheim durch einen Blijstrahl
emtstandenen Brand auf eine muthvolle Art ausgezeichnet haben. Welche Belobung hiemit zur öffent-
lichm Kenntniß gebracht wird. Den 2o0. Juli 1618. Königl. Oberamt.
Weingarten. Am Montag den 3. Abgust Vormittags 9 Ubr, wird in dem Kamerale#nts
Weingarten eine Fischerei verpachtet, welche ous folgenden Theilen besteht: dem großen peckler Wei.
der von uagesähr 300 Morgen; dem vordern Truchsäßer 450 Morgen; dem hinters Truchsäßer Wei,
her 36 Morgen; dem Nötzler Weiher 61 Morgen:; dem Alt Weideri Morgen; dem Lanzenreuter Wi-
ber zur Auftd. wahrung der Besezung 6 Morgen; dem Mahl Weider 3/8 Morgen; der Hausgrube
und den Weiberlein im Hennen-Garter zur Autbewahrung der Fische 34 Morgen; dem Flscherhause
im Hennen-Garten, welches ein zweistöckigtes Wotngebäude ist, mit einem angemess'nen Eras= und
Gartenplatz rabei, dem Fischgeholter urd scmmtlichen Fescherei Gerätt scbasten. Die vier ersten Weier
sd lle gut mi: Karpfen und Wellen desttzt. Die Verpack ung geschieht auf 6 Jabre. Sollte ei-
nem Pacht Libhaber das Gonze zu groß ##n. o wird solches auch in einem kleineren Bestand ber-
geveben; und wenn kein günstiger Packt zu Stande kommt, die Weiber den folgenden Teg eirzeln
verpachtet. Die Liebhober werden nun biezu eingelader. Den 3. Juli 1816. Königl. Kameralamt.
eingarten. Am Mittwoch den 5. August Vermitags 210 Uhr, werden in dem Kameral=
emte Weingarten 1. des zweistöckigte vormaline Hel“eratbaus mit 2# Rl. Garten dabei, und #. das
Allöckiste Weitelische Beneficiathrus, mit 10 Rlb. Garten dabei, welche beide Häuser im Marklfle=
dc#en Alldort, vorzüglich für Feuerarbeiter gut gelegen sind, entweder verkaft, oder auf 3 Jahre ver-
pachtet, wobei sich die Liebhaber einfinden mötzen. Den 8. Juli 1818. Königl. Kameralemt.
Wein garten. Folgende trocken gelegte Weiber werren von dem Kamrralamte Weingarten
entweder veikauft oder auf 12 Jodte verpachtet werden, nemlich: e. im Amt Frodndolen am Freiseg den
7 Uuzun Vermitags 20 Ubr im Wirthöhous, zu Reitesrehnboen, den Vereneic, ungeefähr 10 Ickr.
und den Bollenw iber 39 Ichrt. groß; b. im Amt Aichach am Samstag den 8. Aucust Vormitlags
10 Udr, im Wirttbsda#use zu Achoch, den Deienbacher Weiber, uongefäbt 8 Ichrt. groß; c. im Amt
Schlier, am Montag den 10. Auzust Vormittegé 20 Udr, zu Schlier, den Kazdelmer Weider, un-
gefäbr 4 Ichrt.; den Altschlirrer Weiter, ungefähr 18 Ichrt ; den overn unrd untern Einörweiher. un-
esaber 11/ Ich#it. groß. An dem Kaufschilling ist /3 daar, und àA### in verzinklichen Jarts Jie-
ein zu brl#ahlen. Wird aber die Verpachtung vorgezogen, so werden die Weib. r, je nachdem sich
PE##bebe finden, entwider ganz, oder in Stäcken, wie sie bisber verpachtet waren, verpocbtet. Den
6. Jali 1316. Koͤnigl. Kameralamt.