Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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garter Wasser,Leitungen einzusenden, damit diese Kommission darüber erkenne, ob 
der Einsender den Preis verdient habe. 
4. Die zur Probe gemachten Röhren sollen in der engeren Oeffnung, welch- 
in den Becher des daran stoßenden ch eingelassen wird, innen vier Zoll weit, 
sie sollen wenigstens einen Schuh vier Joll lang usd am Ensde durchaus einen bal- 
ben Zoll dick sein, wobei durchaus der zwölftheilige Zoll verstanden wird. 
Werden Rödren eingeschickt, welche an der engern Oeffnung nur drei und ein 
halb, drei oder zwei Zoll im innern ODurchmesser haden, so muß die Länge eines. 
Teichels wenigstens zwei Schuh, die durchaus gleiche Decke aber den dritten Theil 
eines Jolls betragen. 
Der Becher, in welchen das Ende des anstoßenden Teichels gesteckt wird, muß 
zwei Zoll tief seyn, und zum Aufnehmen des Kitts mussen der Becher des einen 
und der eingesteckte Theil des daran stoßenden andern Theils schraubenartige Ver, 
tiefungen haven. 
Im Bruch sollen die Röhren eine gleichförmig und rein bearbeitete Masse zeigen, 
auch sollen alle adgebrochenen Stücke mit einem guren Stahl Feuer geben. 
Werden Röhren eingeschickt, welche aus zwei Stücken zusammengebacken nd, 
und deren Länge zwei Schuh und darsber berrägt, so muß die Zusammenfügung 
"so fest seyn, daß die Teichel an derselben nicht entzwei brechen. *-5 . 
UebrigenswikddieserBekannkmachungnochl-cigeft«t.zt,daßa«uch·2cusläudek 
den Dreis von sechshundert Gulden, rheinirch erhalten können, sa daß so- 
gar ausländische Steinkrug-Bäcker, welche mit diesei Hattung von Fabrikation schon be- 
kannt sind, am metsten dazu geeignet seten, die hiezu taugiche Erde in Wurteem- 
berg anfzusuchen, und nachdem s#e solche #ufunden haben, die Teicheln von Stein- 
gut zu verfertigen, welches man ihnen allenthalben so viel möglich erleichtern wird. 
Außer der ausgesebten Belobnung kann dersenige, welcher dieses Gewerb= in 
Württemberg zu betreiben anfängt, mit großer Wahrscheinlichkeic einen bedeurenden 
Ilbsatz seiner Teichel erwarten .% 
* Stuutegart den 38. Septbr. 1313. Ministeriam reer Restdenz-Polizei. 
hull. 
  
Se Königl. Maiestär haben durch bochstes Deeret vom 8. d. M dem 
unterthäuigsten. Ausuchen des Ober-Juthz, Raths Röôsl un in Eßlingen, ton bei 
seinem vorgerückten Alrer zur Ruhe zu setzen, entsprochen und demselben die normal- 
mäßige, Penston in Gnaden bewelliat 
Stuttgart, den 11. Sept. 1813. 
Königliches Instiz-Ministerium. 
Maugcleer. 
  
Se. Königl. Masestär haben vermäge Decrets vom 16 Septbr. der Bitte 
des Ober Aceisers Heinzmann in TLülingen um Genehmigung eines Amts= 
Tautches mit dem Revisor Rettich bei der Umgelds Kechnungs-Kammer in Gua-- 
den zu entsprechen geruhet. — — 
(Hiezu eine Bellage.)
	        
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