Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Dem Heren Ephorus Reuß in Blaubenren,) bei Jurückzahlung 
der am :6. Juni 1817. zu 4 Proc. dargeliehenen 
200 fl. den 1z. Dec 187). 3 fl. 0 kt. 
— — Oberßinanz= Rath Pfaff bei Jurückzahlung der am 
36. Juni zu 4 Proc. dargeliehenen 2o00 fl. den 15. 
Okt. 16717. a3 fl. 20 kr. 
Summe: 120 fl. 45 kr. 
Haupt-Summe der Ausgaben: 
165/470 fl. 45 kr. 
Administration der Hülfs, Kasse. 
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Da der Jweck bei der Errichtung einer freiwilligen Hülfs, Casse im vorigen 
Jahre durch Vorschüsse zu Ankaufung von Sustentattons Früchten und zur Ar, 
men-Beschäftigung erreicht worden ist: so sieht die unterzeichnete Königliche 
Kommisston sich veranlaßt, hiemtt allgemein bekannt zu machen, daß die Hülfs= 
Casse weder neue Capitalien mehr ausleihen, noch neue Gelder gegen Verzinsung 
annehmen werde. 
Stuttgart den 22. September 1318. 
Die zur Theilnahme an der Administration der Huͤlfa--Casse 
niedergesetzte Königliche Kommission. 
Stuttgart auf Georgii 71818. 
Den Verkauf der —hr geistlichen Wittwen. Casse und dem geistlichen Unterstöbungs-Fonds zugesallenen 
Weinbesoldungen von vakant gewesenen cvangelischen geistlichen Stellen doetreffend. 
Da die rückständigen Weinbesoldungen in dem bevorstehenden Herbst zur Ab- 
gabe unter den Keltern werden augewiesen werden; so wird hiemit den betreffenden 
königl. Kameral= und Serftungs, Verwaltungen aufgegeben, die von vakanten evan- 
gelischen geiilichen Stellen der geisttichen Witewen-Casse und dem geistlichen Unterstüs-- 
ungs. Fonds zufallenden Weinbesoldung" Anctheile, im urkundlichen Aufstreich, sedoch 
ohne Aufwand besonderer Reisekosten an die Meistbietenden gegen baare Bezahlung 
zu verkaufen, oder verlaufen zu lassen, und den Erlös sodann mit Beischluß des Der- 
kaufs. Protokolls an die genannten Cassen einzuliefern. 
Stuttgart den 30. Sept. 1848. Königl. evangelisches Consistorium. 
An die Amts-Pflezen des Künigreicks, we Verpflegung der in ihrem Bezirk befladlichen, zum 
Ebdren Invaliden-Co#ps in Comburg gebhöriten beurlaubten Invaliden. 
1. Sämmtliche Amts= Pflegen des Königreichs werden biemit angewiesen, die 
in ihrem Bezirk befindliche, bisher von Comburg aus verpflegte Shren= Juvaliden, 
vom 16. Octbr. 1813 an) in Berpflegung zu ubernehmen.
	        
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