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nuß seines Traetaments nicht weiter hinaus als bis auf seinen Todtes-Tag anspre-
chen und beziehen können) wie solches schen hie und da hat geschehen wollen.
Endlich wird aber «
9.penAmtsiPsiegennochaufgegeben,anbeurlaubtecbkeuisnvalidenkeine
Vorauszalungen zu leisten, widrigenfalls jeder hieraus entstehende Nachtheil auf
sie zuruͤckfällt. Stuttgart den 5. October 1818.
Administrations-Section des Koͤnigl. Kriegs-Departement.
Der Reches-Candidat Friedrich Dertinger von Heilbronn, welcher bei der er-
standenen Prüfung das Pradicat 177. Classe, „gut bestanden,“ erbalten hat,
ist auf sein Ansuchen als Referendar J7. Classe bei dem Criminal, Gerichts, Hofe zu
Cölingen aufgenommen worden. Stuttgart den 1. Oeteber 1338.
Königl. Justiz= Ministerium.
Moueler.
Se. Königl. Masestät haben vermöge allerhöchster Entschließung vom 29.
Sept. d. J. Sich bewogen gefunden, in den Oberforstereien Ludwigsburg, Böblingen
und Gönningen eine Abänderung der Huthen-Sintheilung und der Forstamte, Sitze
eintreten zu lassen. «
Hienach besteht kuͤnftig:
1. Eine Oberförsterel zu Reichenberg, welche die Reviere: Kleinaspach, Murr-
hard, Unterweissach, Winnenden und Gronau, enthált.
1. Eine Oberfdrsterei zu Leonberg, mit den Mevieren, Heimerdingen, Soliende,
Warmbronn, Rohr, Böblingen, Degerloch und Strümpfelbach.
5. Eine Oberförsterei Tubingen, mit dem Amts= S# in Bebenhausen, welche
die dem Gönninger Forst bisher zugetheilten, und die weteren Reviere, Weil im
Schönvuch, Plattenhardt und Waldenbuch, enthalt. Das bisher zum Ludwigsburger
Forst gehörig gewesene Revier Eglosheim ist dem Sachsenheimer Forst zugetheilt.
Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
St#u#ttgart den 8. Oktober 1818. "
Königs-FinanI-Ministekims.
Weckherlin.
Se. Königl. Majestät haben veiweg hoͤchster Entschließung vom 28. Sept.
dem Gesuche des Regterungs · Praͤsidenten in Ellwangen, Fuͤrsten von Waldburg-
Zeil-Trauchburg, um Entlassung von der bisher bekleideten Präsidenten-Stelle
in Gueden entsprochen.
Se. Köngl. Mssestát haben vermöge höchster Entschließung vom 29. Sepe.
das. erledigte Dekanat und die Stadt-Pfarrei Calw dem Diakonus Haas in Waib-
lingen gadeigst übertragen, und
an eben diesem Tag die Vereinigung des erledigten karholischen Dekanats Neu,
hausen mit dem Dekanate Stuttgart gnddigst zu genehmigen geruht.