Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 60. 818. * 
Königlich-Württembergisches 
Staakts= und Regierungs-Blakt. 
  
Montag, 12. Oktober. 
  
Einige Veränderungen in dem Wirkungskreise der Provingiol-Gerichtshöfe betreffend. 
Wilhelm, - 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Vuͤrttemberg. 
Nachdem Wir zur Erleichterung der Unsern getreuen Unterthanen bisher viel- 
faltig erschwerten Rechtshülfe die Errichtung eigener Justiz: Beamtungen an dem 
Sitze jedes Oberamts far die Rechtspflege in der unteren Instanz beschlossen), und 
durch Unsere höchste Berordnung vom 26. Juni l. J. hierüber bereits eine allgemei- 
ne Zusicherung vorlaͤufig ertheilt haben, ist es ein dringendes Bedürfniß, daßtt zu 
lorgen, daß die in Folge dieser neuen Einrichtung zu bildenden Justiz-Stellen nach 
alen ihnen zu übertragenden Geschäftszweigen sogleich von dem Eintritte in ihre 
Antsthätigkeit an, unter eine genaue und kräftige Aufsicht gestellt werden. 
Diese Aufücht kann jedoch nur dann mit gehörigem Nachdruck und vollsländi- 
gem Erfolge geführt werden, wenn jede der unteren Justiz-Behörden nach allen ih- 
ren Verrichtungen Einem und ebendemselben, mit den gleichen Artributienen in höhe- 
rem Ressort bekleideten Gerichtohofe zunichst untergeordnet ist. 
In Erwägung dieser Verhältnisse, und um überhaupt die Organisation der 
höheren Gerichts-Stellen mit der bevorstehenden veränderten Justiz-Verwaltung in 
der unteren Instanz nach allen einzelnen Theilen in Einklang zu sehen, haben Wir 
die fernere Beibebaltung der bisherigen gänzlichen Lrennung der Criminal= und 
Aopellations, Gerichtshöfe, nachdem die in dieselben eingetretenen neuen Mitglieder 
sich die erforderliche Geschäfts, Fertigkeit in einem der beiden Hauptfächer angeeignet 
haben, für die Zukunft nicht mehr für zweckmäßig erachtet, und dadber Folgendes 
beschlossen:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.