Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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die zu Kudwigsburg in Verhaft gekommene Catharina Margaretha Koser, von 
Kirchheim unter Teck, wegen dritten Diebstahls und Vagirens, neben Bezah- 
lang ihrer Arrest- Azungs-- und der Untersuchungs-Kostrn, auch dem Ersatz des 
erweislichen Schadens, mie sechsmonarlicher Jochthaus-Stafe und nachheriger 
Lviermonatlicher Einsperrung in ein Zwangs-Urbeitshaus belegt. 
Am 12. Okt. ist: 
. der zu Calm in Verhaft und Untersuchung geeommene Friedrich Fischer, von Eohau- 
sen, Oberamts Nagold, wegen wiederholter qualificirter und ausgezeichneter Diebstähle, worun- 
ter ein großer begriffen ist, mit Beräcksichtigung seines langen Arrests, aoch zu einer acht- 
jzehenmon akliches Zuchthaus= Strafe verurtheilt, gegen den mitschuldigen Ehriftian 
Schöttle von da aber, wegen mehrorer unter erschwerenden Umständen verübter und 
ansgezeichneter Diebstähle, auch Verlehung der von ihm geleisteten eidlichen Versicherung, 
über den erstandenen langen Arrest, noch eine fünfzehenmonatliche Z3uchthaus= 
Strafe; sodann gegen Konrad Fischer von da, wegen mehrerer ausgezeichneter und 
zmalificirter Diebstäyle, worunter ein großer begriffen ist, eine elnjädhrige Bestungs= 
Strafe, und gegen Jakob Friedrich Seeger, von Rohrdorf, Oberamts Nagold, we- 
te## wiederholten und gualisscirten Die#stahls, auch nachheriger Theilnahme an zweien, 
von den obergenannten Inquisiten verübten Diebstählen, eine sechsmo #sakliche 
Vestungs-Strafe erkannt, und zugleich dlesen Ingnisiten die Bezahlung ihrer eigenen 
Arrest= Azungs" und eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersochungs-Kosten, 
auch der Ersatz des verursachten Schadens, und zwar, in so fern die gedachte Inqyissten 
die Diebstähle in Gemeinschaft ver#bt haben, unter solidarischer Verbindlichkeit, zugeschie 
den worden. 
Am 25. Okt. wurde: 
. der zu Rottweil verhaftete Andreas Lehrer, von Roͤthenberg, Oberamts Oberndorf, 
wegen wiedecholter, wiewohl kleiner, jedoch theils ausgezeichneter, theils qualificitter 
Diedstähle neben dem Kosten- nad Schadens-Ersah, mit siebenmonatlicher 
Bestungs-Utcbeit bestraft; 
.gegen den zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johannes Thomann, 
von Biz, Oberamts Balingen, wegen wiederholten und ausgezeichneten Diebstahls, ne- 
ben Bezahlung seiner Arrest- Azungs- und der Untersuchungs-Kosten, auch dem Ersatz 
des erweilichen Schadens, eine viermonatliche Zuchthaus Strafe ausgesprochen5 
. der zu Ludwigsburg verhaftet gewesene Friedrich Birer, von Wirnsheim, Oberamts 
Maulbronn, wegen großen Diebstahls, neden der Verbiadlichkeit zum Kosten= und Scha- 
deas. Ersat, zu sechsmonatlicher Vestungs-Arbeit verurtheilt; 
. gegen den zu Reutlingen in Verhaft gekommenen Martin Sauer) von Kleinengstin- 
gen, Oberamts Reutlingen, wegen wiederholten ehebrecherischen Concubinats und Baga- 
bandität, eine gehenmonatliche Juchthans, Strafe ausgesprochen, die in diese Un- 
#rsuchungssache miwerwickelte Gertruds Schmid von Grohengstingen aber, wegen
	        
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