Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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dessen Begehung, wegen Mit, Urheberschaft bel dem Versuche eines Diebstahls, daun 
wegen Begehung mehrerer, theils kleiner, thells großer ausgezeichneter Diebstaͤhle und 
Theilnahme an ausgezeichneten kleinen Diebstaͤhlen, imgleichen wegen Peotorol-Verfaͤl- 
schungen, und vieler zum Theil großer Betrugereien und Geld-Untetsch lagungen, endlich 
wegen einer versuchten Unterschlagung, neben der Ausschließung von den Schreiberei-Ge- 
schaͤsten und der Unfuͤhigkeits,Erklaͤrung zu jedem oͤffentiichen Amte, auch uneben der 
Verbiadlichkeit zum Schadens-Ersatz und Bezahlung seiner Acrests = Azungs und eine 
verhältnismäßigen Anthels an den Uatersuchungs-Kosten, zu einer an derthalbjäh= 
rigen Bestungs-Strafe, innerhalb der Vestung, verurtheilt. 
Am 6. Okt. ist # 
1. gegen den zu Rottweil in Untersuchung gekommenen Uater,-Förster Jobannes Theurer, 
vom Bruderhof, Oberamts Tuttlingen, wegen vorsetzlicher Verletzung seiner Amtspflich- 
ten durch unbefugte Holzanweisungen und Berheimlichung der Holzfrevel aus Gewinn= 
locht, sodann wegen auderer ihm zur dast fallenden Nachläßigkeiten im Amte, neben 
dem Ersatze des erweislichen Schadens, zum Theil unter solidarischer Verbindlichkeit mit 
seinem Mitschuloigen, auch neben Zuscheidung zweier Drittel an den Untersuchungs-Ko- 
sten, die Entsetzung von seiner Stelle, und eine sechsmonatliche Vestungs= Strafe 
unter angemessener Beschäftigung, innerhalb der Bestung, ausgesprochen worden. 
Am 60. Okt. wurde: 
5. der zu Roteweil in Untersuchung gekommene Heiligen-Pffleger, auch vormalige Fürstlich Zeilische 
Rentbeamte, Nepomuck Spethel, von Balzheim, Oberamts Spaichiogen, wegen nach 
läßiger und unordentlicher Amts= und Rechnungs= Führung, dolosen Kassen= Rests und 
einer bei der Patrimonial-Kasse begangenen Beruntreuung, so wie wegen der durch 
Mißbrauch des besondern Vertrauens erschwerten Beschädigung eines Gläudigers bei der 
sogenannten Waisen Kasse, und endlich wegen verschiedener zur augenblicklichen Bedeckung 
seines Rests in seinem Manual begangenen Jälschungen, neben dem Ersatze der Reste 
sammt Zinsen, dann aller Untersuchungs-Kosten und des weitern Schadens, von seiner He- 
ligenpflegens Stelle entsetzt, zu Führung elnes öffentlichen Amtes für unfähig erklärt, 
und mit schtzehumonatlicher Zuchthaus= Strafe delegt. 
2. In Ellwangen. 
An 2. Oet. wurde: 
1. Joseph Engel, von Maderhdusle, Oberamts Ravensburg, wegen wiederhollen Diebstahls 
und fortgesetzten Bagirens, neben dem Ersatze sämmtlicher Kosten, mit sechsmonat, 
licher Zuchthaus= Stcafe, und nachheriger dreimonatlicher Rerlusion in ein Zwangs- 
Arbeitshaus belest. 
Am 6. Oet. wurden verurtheilt: 
a. a.) Joseph Schmidberger, von Dentingen, Oberames Riedlingen, wegen vieler im Gesell- 
schast verübter, zwar erster und kleiner, aber theils gefährlicher, theils qualisteirter,
	        
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