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dessen Begehung, wegen Mit, Urheberschaft bel dem Versuche eines Diebstahls, daun
wegen Begehung mehrerer, theils kleiner, thells großer ausgezeichneter Diebstaͤhle und
Theilnahme an ausgezeichneten kleinen Diebstaͤhlen, imgleichen wegen Peotorol-Verfaͤl-
schungen, und vieler zum Theil großer Betrugereien und Geld-Untetsch lagungen, endlich
wegen einer versuchten Unterschlagung, neben der Ausschließung von den Schreiberei-Ge-
schaͤsten und der Unfuͤhigkeits,Erklaͤrung zu jedem oͤffentiichen Amte, auch uneben der
Verbiadlichkeit zum Schadens-Ersatz und Bezahlung seiner Acrests = Azungs und eine
verhältnismäßigen Anthels an den Uatersuchungs-Kosten, zu einer an derthalbjäh=
rigen Bestungs-Strafe, innerhalb der Vestung, verurtheilt.
Am 6. Okt. ist #
1. gegen den zu Rottweil in Untersuchung gekommenen Uater,-Förster Jobannes Theurer,
vom Bruderhof, Oberamts Tuttlingen, wegen vorsetzlicher Verletzung seiner Amtspflich-
ten durch unbefugte Holzanweisungen und Berheimlichung der Holzfrevel aus Gewinn=
locht, sodann wegen auderer ihm zur dast fallenden Nachläßigkeiten im Amte, neben
dem Ersatze des erweislichen Schadens, zum Theil unter solidarischer Verbindlichkeit mit
seinem Mitschuloigen, auch neben Zuscheidung zweier Drittel an den Untersuchungs-Ko-
sten, die Entsetzung von seiner Stelle, und eine sechsmonatliche Vestungs= Strafe
unter angemessener Beschäftigung, innerhalb der Bestung, ausgesprochen worden.
Am 60. Okt. wurde:
5. der zu Roteweil in Untersuchung gekommene Heiligen-Pffleger, auch vormalige Fürstlich Zeilische
Rentbeamte, Nepomuck Spethel, von Balzheim, Oberamts Spaichiogen, wegen nach
läßiger und unordentlicher Amts= und Rechnungs= Führung, dolosen Kassen= Rests und
einer bei der Patrimonial-Kasse begangenen Beruntreuung, so wie wegen der durch
Mißbrauch des besondern Vertrauens erschwerten Beschädigung eines Gläudigers bei der
sogenannten Waisen Kasse, und endlich wegen verschiedener zur augenblicklichen Bedeckung
seines Rests in seinem Manual begangenen Jälschungen, neben dem Ersatze der Reste
sammt Zinsen, dann aller Untersuchungs-Kosten und des weitern Schadens, von seiner He-
ligenpflegens Stelle entsetzt, zu Führung elnes öffentlichen Amtes für unfähig erklärt,
und mit schtzehumonatlicher Zuchthaus= Strafe delegt.
2. In Ellwangen.
An 2. Oet. wurde:
1. Joseph Engel, von Maderhdusle, Oberamts Ravensburg, wegen wiederhollen Diebstahls
und fortgesetzten Bagirens, neben dem Ersatze sämmtlicher Kosten, mit sechsmonat,
licher Zuchthaus= Stcafe, und nachheriger dreimonatlicher Rerlusion in ein Zwangs-
Arbeitshaus belest.
Am 6. Oet. wurden verurtheilt:
a. a.) Joseph Schmidberger, von Dentingen, Oberames Riedlingen, wegen vieler im Gesell-
schast verübter, zwar erster und kleiner, aber theils gefährlicher, theils qualisteirter,