Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

645 
laͤrmen entsteht, dazu noch der Bau-Infbektor wmit 2 Maurers und a Zimmetleuten, 
wenn aber in der Naͤhe des neuen Schlosses Feuer ausbricht, 6 Mauter und 6 Zim- 
mergesellen mit à Meistern und der Schieferdecker mit seinen Gesellen, zu erscheinen. 
b 10. 
Alle auf den im Eingang genannten Kron und Hofkammerlichen-Gebäuden be- 
findliche Gewitter-Ableiter siad alle Jahre zweimal, und zwar das einemal im Monat 
Uoril und das anderemal im Monat Obktober, durch ein Mieglied der Bliz, Ableiters= 
Commission, einem Hofbaumeister und einem Schlosser zu visitiren und der Erfund 
davon der Bau= und Garten, Direktion, unter Anschluß einer Berechnung des Auf, 
wandes für die Herstellung der vorgefundenen Defekte, ungesäumt vorzulegen. 
bh. 11. 
Da Theater, und Redouten Gebálde vermöge ihrer innern Einrichtungen und 
ibres Gebrauches einer Feuers= Gefahr am leichtesten ausgeseht sind, und bei V#m 
Schauspielhause wegen der Nähe des Schlosses die möglichst größte Vorsicht unum- 
gänglich nothwendig ist, so hat die Theaster- Direktion wegen Aufstesung einer be- 
sondern Wache und wegen der übrigen Sicherheits-Anstalten das Geeignete zu verfügen, 
der Bau= und Garten= Direktion aber, so wie der hiesigen Stadt- Direktion von 
den getroffenen Verfügungen Nachrichte zu geben. 
Insbesondere aber hat die Bau= und Garten- Direktion die Obliegenheit, daß 
während jeder Vorstellung oder während jeder Redoute immer ein Mitglied derselben 
anwesend sei, auch ist ihr die Befugniß Pingerckiumtt, zu jeder beliebigen Stunde, vor, 
während und nach den Vorstellungen, eine Misitatien rücksichtlich der Feuer= Sicher= 
heit vornehmen zu lassen, daher dem Vorstand, einem Hofbaumeister und dem sewei- 
ligen Bau-Inspektor der freie Zutritt überall zu gestatten ist. 
K 17. 
Ueber die zur Bau,= und Garten-Direktion gehörigen Feuer--Lösch-Geräthschafeen 
hat der jeweilige Bau--Inspektor die unmittelbare Aussicht, wozu ihm die beiden Bau- 
Aufseher: Klett und Schaß, beigegeben sind. 
Er hat für die stete Erhaltung und sichere Aufbewahrung dieser Gercthschaften 
zu sorgen, und ist dafür persönlich verantwostlich. · 
Diese Geräthschaften sind durch einen Hofbaumeister in Gemeinschaft mit dem 
Bau-Inspektor und den beiden Bau-Aufsehern zweimal des Jahrs, im Januar und 
Zuni, zu visitiren, wobei zusleich die Fahr, und Trag= Sprien zu probiren und 
solche sammt den Schläuchen einzuschmieren sind. Der Erfolg ist jedesmal der Bau- 
und Garten „Direktion anzuzeigen. 
Ju den Behältern dieser Geräthschaften hat der Bau-Inspektor, jeder der Bau, 
Aufseher und der betreffende Haus-Verwalter einen Schlüssel, auch find Schläfgel 
dazu in den Wachstuben der Schloß,Portiers besenders aufzuhängen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.