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Diese Lösch, Geräthschaften bestehen in den nachstehenden Gebä#nen aus folgenden:
a.) Fahrspriten
eine in dem Schloßbauhofe!
eine im alten Schlosse,
eine im Marstalle,
eine am Opernhause. 4
Sobald es in der Nähe einer dieser Gebäude brennt, so darf die petreffende
Svpritze schlechcerdings nicht wesgeführc werden; jedoch sind die Sprißen bei jedem
Feuerlärmen sogleich aus ihren Behältern zu ziehen und bis auf weitern Befehl ste-
den zu lassen, und durch die Schloßknechte sogleich mit Wasser zu füllen; ausgenom-
men es würde ganz entfernt von den genaunten Gebäuden brennen, in welchem
Falle die Spriben, mit Ausnahme der im Schloßbauhof und der am Opernhause, auf
den Brand,. Platz geführt werden könneh
Zu seder dieler drei Sprißen ist eine Druckmannschaft mit den Sprißenmeistern
von Seiten der hiessgen Stadt, Direktion zu bestellen, welche Mannschaft sich beie
einem Feuerlärmen bei diesen Soriben sogleich einzufinden hat. Ueber diese Mann,
schaft ut der Bau= und Garten-Direktion ein Ramens-Verzeichniß zu übergeben, und
ihr der jedesmalige Abgang und Zuwachs anzuzeigen:
b.) Tragsprißen. . .
Vondic[e·nsindimneuenSchlosseindenverschiedenenEtagensnschicklichen
«Pnitzense"chs,
im Schloßbau sechs,
im alten Schlesse vier,
im Marstalle vier,
im Opernhause vier,
im Bellevüe zwei!
aufzustellen.
.) Wasserstandem mir Deckeln.
In jeder S:age und besonders auf den Dachböden der genannten Gebude ist
eine gehörige Anzahl und zu jeder Stande eine Handsprige mit zwei Feuerkübeln
aufzustellen. Diese Wasserstanden sind im Sommer, um das Faulen des Wassers zu ver-
huten,) wenigstens alle 3 Wochen zu reinigen und mit frischem Wasser zu füllen, in
welches einige Hände voll Kohlenstaub zu werfen sind.
d.) Uebrige Geräthschaften.
Da es in der Stadt an Feuerhaken und Feuerleitern nicht mangelt) so sind in
den oden genannten Gebäuden keine besondere deswegen aufjustellen. Uebrigens hat
die Schloß= Verwaltung in jede# Gebaude eine gewisse Anzahl Säcke und Kisten
zum Retten der Effektan, die Bau= und Garten, Direktion aber insbesondere Rettungs-
Schlduche von Segeltuch mit den mnöthigen Seilen, und zwar zwei im neuen Schlosse,
und zwei im alten Schlosse anzuschaffen, welche immer in den obern Etagen, eder auf
den Dachbèden aufzubewahren sind, wofür der Bau-Infpekter ebenfalls zu sorgen hat.