Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Diese Lösch, Geräthschaften bestehen in den nachstehenden Gebä#nen aus folgenden: 
a.) Fahrspriten 
eine in dem Schloßbauhofe! 
eine im alten Schlosse, 
eine im Marstalle, 
eine am Opernhause. 4 
Sobald es in der Nähe einer dieser Gebäude brennt, so darf die petreffende 
Svpritze schlechcerdings nicht wesgeführc werden; jedoch sind die Sprißen bei jedem 
Feuerlärmen sogleich aus ihren Behältern zu ziehen und bis auf weitern Befehl ste- 
den zu lassen, und durch die Schloßknechte sogleich mit Wasser zu füllen; ausgenom- 
men es würde ganz entfernt von den genaunten Gebäuden brennen, in welchem 
Falle die Spriben, mit Ausnahme der im Schloßbauhof und der am Opernhause, auf 
den Brand,. Platz geführt werden könneh 
Zu seder dieler drei Sprißen ist eine Druckmannschaft mit den Sprißenmeistern 
von Seiten der hiessgen Stadt, Direktion zu bestellen, welche Mannschaft sich beie 
einem Feuerlärmen bei diesen Soriben sogleich einzufinden hat. Ueber diese Mann, 
schaft ut der Bau= und Garten-Direktion ein Ramens-Verzeichniß zu übergeben, und 
ihr der jedesmalige Abgang und Zuwachs anzuzeigen: 
b.) Tragsprißen. . . 
Vondic[e·nsindimneuenSchlosseindenverschiedenenEtagensnschicklichen 
«Pnitzense"chs, 
im Schloßbau sechs, 
im alten Schlesse vier, 
im Marstalle vier, 
im Opernhause vier, 
im Bellevüe zwei! 
aufzustellen. 
.) Wasserstandem mir Deckeln. 
In jeder S:age und besonders auf den Dachböden der genannten Gebude ist 
eine gehörige Anzahl und zu jeder Stande eine Handsprige mit zwei Feuerkübeln 
aufzustellen. Diese Wasserstanden sind im Sommer, um das Faulen des Wassers zu ver- 
huten,) wenigstens alle 3 Wochen zu reinigen und mit frischem Wasser zu füllen, in 
welches einige Hände voll Kohlenstaub zu werfen sind. 
d.) Uebrige Geräthschaften. 
Da es in der Stadt an Feuerhaken und Feuerleitern nicht mangelt) so sind in 
den oden genannten Gebäuden keine besondere deswegen aufjustellen. Uebrigens hat 
die Schloß= Verwaltung in jede# Gebaude eine gewisse Anzahl Säcke und Kisten 
zum Retten der Effektan, die Bau= und Garten, Direktion aber insbesondere Rettungs- 
Schlduche von Segeltuch mit den mnöthigen Seilen, und zwar zwei im neuen Schlosse, 
und zwei im alten Schlosse anzuschaffen, welche immer in den obern Etagen, eder auf 
den Dachbèden aufzubewahren sind, wofür der Bau-Infpekter ebenfalls zu sorgen hat.
	        
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