664
welchen die Berzoͤgerung zur Last faͤllt, es sich selbst zuzuschteiben haben, wenn sie
wegen des den Gemeinden hierdurch zugehenden Schadens in Anspruch genommen
werden.
Zugleich wird den Ober- und Kameral--Aemtern die genaue Beobachtung der
in den angezogenen zwei Verordnungen fuͤr die Abfassung der Schaden-, Abschásungs,
Urkunden und Steuer Berechnungen gegebenen Vorschriften eingeschärft.
Stutegart den 8. Dezember 1518.
Königl. Sceuer, Collegium.
Schlachtvieh-Acise hetreffend.
Zu Verhütung aller Irrungen über den Zeitpunkt zu Entricheung der Schlacht,
vieb Accise findet man sich veranlaßt, den 9. 51. der Accise-Ordaung dahin zu
erläutern, daß diese Accise jedesmal vor Abschlachtung des Biehs, bei Vermeidung
der gesetzlichen Strafe, zu bezahlen ist Wonach die Accise, Pflichtigen sowehl als
die Ober= und Unter= Aceiser sich zu achten haben.
Seuttgart den 3. Dezember 1873.
Känigl. Sceuer, Collegium.
Oie-Prüfung der Candidaten der Medicin, be —— der Crirurgle und Thier-Hellkunde
eireffend.
Da seit einiger Zeit der Fall haͤufig vorkommt, daß Candidaten der Medizin,
der Hebarzneikunde, der Chirurgie und Thier--Heilkunde, welche zur Pruͤfung in
diesen Faͤchern zugelassen zu werden wuͤnschen, entweder zu diesem Zwecke obne vor-
herige Eingabe einer Bittschrift um Zulassung zum Eramen persoͤnlich erscheinen,
oder eine solche Eingabe, ohne Abwartung einer Citation über die Jeit, wo die
Prüfung vorgene umen werden kann, selbst mitbringen, so wird (émmoelichen Indi-
viduen) welche künftig eine solche Prüfung hier zu ersteden wünichen, ausgen- ben,
vor dem versönlichen Erscheinen hier eine Biteschrift um Zulassung zur Prüfung
miét den nöthigen Belegen an die unterzeichnete Stelle einzuschicken, und sodd#un
den Eitations-Termin zur Pröfung abzuwarten; indem sie sonn es sich selbst zuzu-
schreiben haben, wenn sie hier gesen ihren Wunsch aufgehalten, oder aaf eine an-
dere Feit bestellt werden.
Stuctgart den 1. Dezember 1818.
Konigl. Medicinal, Collegium.
Se. Königl. Masestät haben, vermöge höchsten Dekrets vom 4. d. M., dem
bieherigen Ober-Kriegs. Commissär Jeitter die Stelle eines Pupillen= Rarhe bei dem
Konigl. Gerichtshofe zu Ellwangen übertragen. ue si Ministrrium.
auc ler.