Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 5. 1818. 6ys 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regitrungs-Blatt. 
  
Donnerstag, 234. Dezember. 
  
Die in dem Monat Nevemder 1818. von den Herigteböfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse 
ttre ffend. 
In dem verflossenen Monat November sind von saͤmmtlichen Gerichtshoͤfen des 
Koͤnigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen 
bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal= Gerichts= Höfe in das Staats- 
und Regierungs, Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimo, 
monatliche Freiheits Strafe erkannt wird. 
A.) Obertribunal. 
I. Criminal= Senat. 
Keines. 
II. Civil, Senat. 
Amfp. November wurde: 
1. In der Acpellations= Sache von dem vormaligen Ober, Justiz= Collegium, zwi- 
schen dem Handelsmann Carl Friderich Hach, zu Heilbronn, Vorbeklagter, 
Nachkläger, Aopellat un der Vor= und Appellant in der Nachklage, nun UAppel- 
lant, und dem Handelsmarn Abraham Verhamme zu U1msterdam, Vorkläger, 
Nachbeklagter, Appellant in der Vor. und Appellat in der Nachklage, jeze 
Aovpellat, die Begahlung eines Kaufschillings in der Vor, und Leistung oes 
Inter- sse wegen urcht erfüllten Kauf, Vertrages in der Na#klage betreffend, ie 
Berufung in Hinsicht auf den Ungehorum in Einreichung der Bercchwerden, 
Schrift inner halb peremtorischer Frusk, unter Verur:deilung des Appellanten in die 
Kosten dieser Instanz, durch Urthel für verlassen erkannt;
	        
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