Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Leichname. Einschärfung der Veerdnungen wegen Einlieferung der hiezu geeigneten Leichname an 
die anatomischen Anstalten, XV. 405. XVII. z. XVIII. 610. 
Keinwand. Einfuhrzelle von ausländischer, XV. 1067. Die Einfuhr der gebleichten gemeinen Lein- 
wand, deren Ankaufspreis unter 3 fl. für die Elle stehr, ist wieder gestattet, ebend. 
##iqueure. Einfuhrzelle von ausländischen, XV. 167. Mittel zur Emdeckung einer Kupferbeimi- 
schung in Liqueurs und zu ihrer Reinigung, 30). 
Litbographisches Institur, XVIII. 359. 48. 
Losungen. Aufhebung der bisher noch besiandenen Losungen, XV. 70. Ausnahme, ebend. Wie 
es bei anbedingten und tesiamentarischen Losungen zu halten, 70. 80. Weitere dieffalsige 
Grundsätze, 80. 87. 
Lotrerien. Uegende Güter dürfen nicht mehr durch Lotterien ausgespielt werden, XVII. 100. 
Lungen-Entzündung unter dem Rindvieh, S. Biehseuche 
Lungenzwurm der Schaase. Belehrung darüber, und WMirtel dagegen, XVI. 276. 
M 
Maas, Maas-Ordnung. Nähere Bestimmungen die Beobachtung der Maas-Ordnung und die 
Besirafung der Contravenienten betr. XV. 40. Besonderes Regulativ in Hinsicht auf die 
Trinkgeschirre der Wirthe, 5!1. Verordnung, das Längenmaas des Scheiterholzes berr. 9—. 
Erinerung zur genauen Befelgung der Maas-Ordnung, inobesondere hinsichtlich des Längen- 
maases, XVI. 311. Die Decimal-Eintheilung des, Schuhes und der Ruthe wird beharrt, 
ebend. Gebrauch der Schachr-Ruthe bei körperlichem Maas, ebend. F. 3. 
Magistrate. Gesetzliche Besiimmung, die Wahl und Amtedauer derselben betr. XVII. 315. 
Mahagoni-Holz. Verzollung desselben, XVII. 57. 
Mahlfruchre, S. Fruchte. 
Malz. Erhohrer Ausfuhrzoll von demselben, XVI. 402. XVII. 179. Die Ausfuhr gänzlich verboten, 
XVII. 217. Hechster Preis, 296. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 369. such 
den Malzschlamm zu Brod zu verbacken, 2126. ODie Ausfuhr des Malzes betr. 60o#. 
Mark= und Theil-Losung. Aufgeboben, XV. 79. 
Markt = Waaren, S. Waaren. 
Massel-Eisen, S. Eisen. 
Medicinal-Wesen. Abänderung der Medikamenten-Tare, XV. 28. 40. Die Aufsicht 
über das Medicinalwesen der Stadt Tubingen wird einem Mitgliede des Colleg. med. dastelbst 
übertragen, 170. Regulativ uber die Kostens-Anrechnungen bei den Medicinal-VWisira- 
tionen, XVI. 155. f. Vererdnung gegen zu fruhzeitiges Entfernen gesterbener Pisenen 
von dem Sterbelager, 319. Die gelehrren Räthe bei der Section des Medicinal-Wese er- 
halten den Titel „Medicinal-Ratrhe’ XVII. 142. Medicinal-Collegium, 541. 
Beil. V. S. 15. Personal-Bestand desselben, 542. (Beil. B. S. 5.) 610. Verordnung rber 
den Geschäfrskreis des Medicinal-Cellegiums und der Kreie-##u#. erungen in medscinisch-polizeili- 
cher Hinsicht, XVIII. 513./f. Gesez, die allgemeine Einfuhrung der Schutzvocken-Imvofung betr. 
5860. Die Prufung der Candidaten den Medicin Chirurg'e 2c. k. b.ir. 634. (V. Aerzte 2c. 
— — Kreis-Medicinal-Räthe. Ernennung, Gehalt und Rang derselben, XVIII. 6. Eeschäfts- 
reis, 313. 
Mehl. Erhohter Ausfubrzoll, IVI. 545. XVII. 170. Einstweilige Aufhebung des Einfahrzolls, 
TXVI. 344. Die Auafuhr verbeten, XVNII. 217. Hechster Preicp 200. Diese Verfugungen 
wieder ausgehoben, 380. Beschrankung der Ausfuhr auf gewisse Hauptzollstationen, 202. 
Erläuterung dieser Verordnung, 602. 
Militär. Einschärfung der Verordnung in Betresf der Gratial-Gesuche ren Militär-Personen. XVI. 
4% Königl. Verordnung, die Lei dem Milirär anwendbaren Diecirlinar-Strasen beir. XVII. 
245. Cordons auf den Huten und andere militärischen Auszeichnungen sollen nicht von
	        
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