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Hotb. Der in Urlaub befindliche von seinem Wohn) Ort aber abwesende Anton Findling von
Salzstetten, hiesigen Oberamts, wird hiemit ausgefordert: sich inverhalb 4 Wochen bei seinem Ba-
taillon zu Hobenasperg einzusinden, widrigenfalls er als Deserteur angesehen werden wärds. Den
24. Januar 1818. « Koͤnigl. Oberamt.
Aalen. Georg Frei, von Adelmannsselden, Soldat im Koͤnigl. Garnisons. Bataillon zu Hoben-
asperg wird auf Requisition des Kommando's vom 11. d. M. hiemit aufgefordert, binnen 4 Wochen
unter dem Nachtheil, als Ausreißer behandelt zu werden, sich bei seiner Fahne einzufinden. Am 33.
Vebruat 11 Könizl. Oberamt.
Reuttlingen. Der abwesend gewesene Militalrpftichtige Jobann Jakob Sauer, Schuster von
Bezingen, hiesigen Oberamts, 25 Jahre alt, §&% 6“ groß, welcher vi Decr. Königl. Rekrutirungs Com-
mission d. d. 20. d. M. Nro. 174. zur Nach-VBistration einzuliefern ist, hat sich während dem Lause
der Untersuchung aus seinem Heimwesen eatsernt, daber er hiemit aufgesordert wird, sich unverzüg-
lich vor unterzeichnetem Oberamte zu stellen. Den 38. Januar 18·86. Königl. Oberamt.
kudwigsburg. In letzter Nocht ist in 2 hießcen Privathusern eingebrochen und hauptsäch=
lich solgendes geslohten worden: : sehr olte goldene TLaschen Ubr englischer Saronr, mit 2 Gehdusen—
und goldenem Pettschaft nebst Corniol, aebrere Stücke aus einem silbernen Reiszeug, insbesondere
1 proportional Zirkel 28 Loth schwer, 1 Haar= und : Stockzirkel, einige Hemder mit B. B. g#zeichnet,
Uugengläser, s silberne Eßlöffel, 2 mwit Silber beschlagene Ulmer-Tabakspfeifenköpfe, 1 genz neuer
blautüchener Ueberrock von einem alten Hermen, und ein Winterrock mit Multum gesüttert. 2paar Lieu enants-
LEpaulets von einem Offizier des 1. Reuter Regiments, ferner : ganz neuer Untsform Frack, Spencer und
7 paar Unisorm-Hosen, : silberne Srringudbr. Man bittet auf die Besitzer solcher Stücke genau Acht
u baben, sie auf Beireten handsest zu machen, und wenn sie verdächtig sind, der unterzcichneten Stelle
berliefern zu lassen. Den 3. Fobruar #1898. - K. Oberamt.
Kannstadt. Der bey dem Elias Scholpp in Wengen als Weingartknecht in Diensten gestan-
dene Georg Friedrich Mänzmay, von Obertürkveim, hat sich heimlich aus seinem Dienste entsernt, und
seinem Dienstherrn einen ledernen Koller, welcher etwa 4 fl. werth seyn mag, mit sortgenommen.
Münzmay ist 20 Jahr alt, hat blonde Haoar#, und ist an seiner stotternden Sprache leicht zu erken-
nen, bey seiner Entfernung ist er mit zwilchenen Hosen und Wamms bekleiret gewesen. Alle obrig-
keitliche Behörden werden ersuchk, auf diesen Menschen fahnden, ihn auf Beireien arrctiren und hie-
her einliesern zu lassen. Den 5. Februar 1818. Königl. Oberamt.
Sutz. Der zo Lei#ingen in Diensten gestandene Schaafknecht, Johannes Strasb aus Sawall-=
dorf, Oberam's Rottenburg, ist, wegen des Lauf ihm ruhenden dringenden Verdachts von Schaaf-
Diebstäplen schon unterm 8. Decbr. v. I. durch Steckbriefe versolgt worden. Nach der inzwischen
segen die Mitschuldigen des Straub za Untersuchung, wird die Beisahung desselben immer
von größerer Wich##skeit Die unterzeichtte Stelle nimmt sich daher die Freibeit, ienen Stecke#n#eff
in Erinnerung zu bringen, und bienach die Gestalts-Bezeichnung des Straub zu wiederholen. Ge-
stalts-Bezeichnung: Der Jodannes Streub ist 35 Jahre alt, 3“" 7° 3“ groß, untersetzter
Stokur, bat vin rundes Angesicht, scfwarze Haate, niedere Stirne, schwarze Augbraunen, schwarze
Augen, stumpfe Nate, röthlichte Wangen, kleinen Mund, gute Zähne, rundes Kinn, und gerade
Beine. Er zeichnet sich aus, durch eine für seinen Stand gute Aussprache, durch ein freches Be-
nehmen, und beständige Heiterkrit, die er darch Singen und Pseilen ausdrückt. Din 6. Febr. 1616.
K. Oberamt.
Spaichingen. Aus dem Grosschmiede-Gebdude zu Bärenthal ic die ungefähr ½#8 M. schwers
kupferne Oefarm des untern Grosfeners körzlich ausgebrocken und eniwendet worden. Es wird nun
diß biemu öffenrlich bekannt, und die Kupferschmiede, Görner K. mit der Bemerkung besonders auf vie-
sen Diebstah. aufmerksom gemacht, daß derjen#ige, dem eine solche kupferne Form Austic angetragen
würde, den Verkaufer anhalten und seiner vorgesetzten Obrigkeit Anzeige davon machen solle, und