Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Zu Nro. Lo. 1378. 
Erschelnen freigesprochen fiod, haben ble zum 2. März Urkunden über ihr Meß und Tüchtigkest hleher zu sen- 
den., se wie die auf Eremtlon und Verücksictigung #uspruch habenden Milltärpüchtige lbre Zeugnisse vorzulegen. 
Den àu. Januar 1618. « - Koͤnigl. Oberamt. 
Künzelsan. Dle Jahres Musterung der Militärpflichtigen in dem blefigen Oberamt wird am Monteg 
den—. März und an den folgenden Tagen vorgenommen werden. Die rershulsche Stellung beso#ränkt sich euf 
dlejenige, welche am :. Januar das 20 und 3u Lebensjahr zurückgelegt haben, also vom 1. Januar 1796. bis 
51. Dezember 57097. geboren sind. Diese werden baber aufgesordert, lngstens dis zum #lehten des könftigen 
Mona#s Februar Iin ibeen Geburts-Orten sich elnzuffnden und bel dem Orts-Vorsteher zu melden, dleienige 
aber, welche von dem rerfönlichen Erscheinen bel der Musterung gesexlich befreit sind, haben die erforderlichen 
Jeugnisse, und solche, welche in einer großen Entfernung von ihrem Helmwesen im Dlenste sich befinden und 
bel dem Oberamt ihres Auffenthalts sich messen und visikiren (/% dürsen und wollen, dle nöthigen Certiffcate 
6 Tage zuvor dem Öberamt alller eluzusenden, widrigenfalls sie als ungehorsam ausgebliebene angesehen wer- 
den. Den ##. Januar 1678. "„ önlgl. Oberamt. 
Maulbronn. Den 2. März d. J. wird die dißjäbelge Jahres-Musterung im hlesigen Oberamt ihren Ans- 
fang nehmen, bei welcher alle Waffenpfllichtige, welche am 2. Janvar d. J. das 230 und 3 Lebensahr zurückgesegt 
baden, mirhln alle, welche vom 1. Januar 2706. dls zum 5.. Decewmber 2707. beides einschließlich gedoren 
sind, sich elnzufinden baden. Diesensgen, weiche vom persönlichen Erschelnen frei sind, und namentlich solche, 
welche in melter Entfernung in Ardelt stehen, haben sich bei dem Hberamt lhres Aufenthalts- Orts megen und 
von dem dortigen Oberamts= Arzt olflelren zu lassen, die Kugass, aber lngstens ble zum a#. Februar an un- 
terzelchnete Stelle um so gewißer elnzusenden, als sie sonst unter die Ungehorsam= Abwesenden werden geza#l 
werden. Den zu. Januar 1818. - Könlgl. Oderamt. 
Münsingen. Nach der böchsten Resolurlon wird auch in dem blesigen Oberamts. Bezieke der Anfang 
mit der heurigen Jahresmusterung der Milltärpflichtigen Mannschasft am 2. Närz d. J. gemacht, und die 
ndchstfolgenden Tage damtt fortgefahren werden. Es haben dader sämmtliche hleber gebörisen Conserlptlous= 
llabtige vom 20 und :. Jahre, welche nehmlich vom r. Jannar 1196. bis 31. December à297. gedoren sind, 
versönlich del solcher ohnfehlbar zu erscheinen, als wehwegen auch Iins besondere die Abwesenden von dles 
sem Alter auf das ernstliche angewiesen und aufgerufen werden, auf dlese Zelt ssch in lbrem Geburts= Orte 
wieder persünlich elnzusinden, und bei der gemeldeten Musterung sich gehorsamlich zu stellen. Ferner haben auch 
dieienige Conseriptlonspflictigen von 20 und #1 Jabren, welche von persänlicher Erscheinung bei der Jahres= 
musterung nack denen bestehenden feüheren böchsten Verordnungen befrelt sind, die erforderlichben oberamtlichen 
Urkunden, über ihr Meß und ihre Tüchtigkelt, längstens bis den 6. Febr. d. J. zum hiesigen Oberamte ohne 
alles Fehlen einzusenden; welches namentlich auch die in der Elgenschaft als Substituten, Provisoren, und ders 
gleichen Ansprüche auf Eremtion oder Locatlon in die IV. Elasse zu machen haben, ver anlaßt ihre Prüfungs= 
und Anstellungs= Zeugalsse auf gemeldeten Termin an unterzelchnete Stelle zuverläsig einzusenden. Den 2e. 
Januar 16,18. Abnigl. Oberemt. 
Schorndorf. Da vermöge allergnddigsten Befehls dle Jahresmusterung auch in dem hlestgen Sberamte 
Montag den #. Müärz vor sich gehen wird; so sollen alle Vater und Pfleger derjenigen Abwesenden jungen 
Aeute, welche vom 2. Januar à3 796. bls 3#. December 1797. geboren sind, dleselbe unverzüglich einberufen, 
oder die daraus entstebenden Strasen und sonstige Nachehelle sich selbst zuschrelben. Dkejenige junge Leute aber 
von ### obenbeschrlebenen Altrer, welche zwar in dem Könlgreiche sich befinden, aber über 3 Stunden entfernt 
lind, baren die Erlaubniß, sich bel denjenigen Oberdmteen, wo sie sich dermalen anfhalten, messen und visstb 
ren zu lallen, und die hlerüber gesertigte Urkunden einzuschicen. Den 7. Jonuar 1876. 
- »- .. —— - Koͤnigl. Oberemt. 
Ebingen. Nach der beltehenden allerböchsten Verorbnung wird die Musterung der Milltärps#chtigen. 
blesigen Oberamts um 3. März d. J. vorgenommen werden. Dabed aden dlejenigen Indlolduen, welche em 
. Jannar 1818 das und 21 Jahr zurukgelegt haben, und von ibrem Wohnort abwesend sind, persoͤnlls 
zu erscheinen, ledoch ist suchen Mlirarpkichtigen, welche durch das Sesetz von. dem persoͤnliben Etscheinen befrelf 
lind gestartet, durch das bemessende Abalgl. Oberamt eine Meß, und Wisitations= Urkunde noch vor-der Mu- 
terung hieher einzuschicken, Ue Ungeborsame haben den aus ihrem Alchterschelnen entspringenden gesetzllchen 
Nachtheil sich selbst beizumegen, weolches aumit zur allgemelnen Kenntaiß gebracht wird. Wi’ : 18.8. 
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