Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Zu Nro. 10. 1515. 
Besreinug von der perstlichen Stelung blelbt es übrigens bev der Bestlmmung des Mekrutierungs-Wesees vom 
17. Febr. 1815. . 11. nach welchem jene Jndlolduen, welche In elner zu großen Entfernung von idrer Heimatn 
ks Diemsten steden sich beo den Hberutern, in deren Bezirke sie sich sufhalten, messen und vistilren lassen där 
fen. n 24. Jannar 9* Koͤnigl. Oberauit. 
lm. Am 2. Mär## alrd la blessgem Oberamte dle Jadres, Musterung vorgenommen, wobel alle 
sche zans welche am 1. Januar 1818. das 20 und ½: Lebensjahr erretot, oder in den Jahren 
1797. geborer slnd, ohnfehlbar zu erscheluen haben. Dlejenlge, die anf gese öllce Dp#nsatson ven 
versnlchet Stellung nforuch zu machen daben, und selgen 9 zu welt von bier entfernt sind, sid abder den- 
noch innerdald Landes befinden, wird sedoch gestarket, sich b n Obetamte ihres nssansbasa messen und 
visitiren lassen zu duͤrfen, es muͤssen aber die amtllche chele bleräber längstens##ebis den 3. März als dom 
Ansterungs-Toge bler sein. Den ##4. Fe bruar 1818. Königl. Oberamt. 
Cantsitadt. Die Musterung der Milit#roslichttzen wird am :, Mirz d. J. und an den foltgenden Tagen 
vor sich gehen. Nach höchster Verordanng baben dabel nur bleienlgeh zu erscheiven, welche am 1. Jannar 7818. 
das s und #: Jahr zurückzelegt haden, mithin dleienlgen, welche in den Jahren 3796. und 170. heboren sit 
#lle diesenigen unn welche von dem versönlicten Erscheinen geletzklch nicht defreit sind, hiden auf die briut 
Zei#t in idrem Heimwesen #ich einsusinden. Diejenigen, welte von lhrem Hekmwesen welr entfernt sind, % 
Imir bei den Oderämtern ihrer dermaligen Aufenkbalts, Orte slch messen und oisficren lassen; ste müssen 
die Meh= und Visirarlen, Urkunden sodtestens bis zum 4. März hleber öbergeden. Dobel wird übeigens * 
weiter bemertt, daß för alle Adwesende, welche in die erste Elasse gehbre F. durch ihre Vater, Pfleger oder eine 
andere amttic da aufgestelre Person, das Locs gejzegen werden wird. Den 66. Januar 18298. 
Königl. Hberamt. 
Horb. Am #. Mäcz künftützen Wonats, sangt in blesigem Sberamt tie EIIIIII 
HKüen as, wobel alle Mllic##lotlge, welche aw. 1. Januar d. J. kas 0o und : Jahr zurückgelegt, zu vr- 
(cbeln#e#; dlesensgen aber die slch nach den bestehenden. Gesetzen uscht persönlich siellen dür'en, die Vewelse uͤber 
ihre tempor#### Befrepung, oder ihre Rekrutirungs, Verhältnisse ein zusenden, wildrigensa sie dle in den Ge- 
feten betlmmie Strasen zu erwarten baben. Den 36, Jannar 10°6. Königl. Oberamt. 
beutkirch. Die Musterung der Miliräroftlchtigen des Oberamts Leutkich, wird in diesem Jabre Montag 
den :. März vorgenommen werden. Bel derfelben baben sämmtliche bieher gehörige Militirpüsch#igen, welce in 
den Jahrzingen 96. und 1791. geboren sind zu erscheinen. Die Abwesenden ven disem Alter werden ernftlic 
Inteordker. #uf dlesen Termin sich bei der Musterung ein zusnden. Diejensgen Mliltärpalchtigen ven diesem 
ltet, welche vom kielgla Lelhelnen bei der Musterung nach den Geseten (seigespropven sind, baben die 
WStolsen. Uckunden über idr Meh und ibre Tüchtigkeit noch vor dem Ansange der Musterung bleher einz: ausenden; 
e#ch haben dleleulgen Willeleoplchttten vom 90. und à#1 Jahre, welche Ansprache auf Erem'ton oder kokatson #2 in 
die IV. Classe zu machen haben, die gesedliche Examlnations- und Anstellungs-Zeugnisse vorzuegen. Den 26. 
Januatr 1818. Koͤnigl. Oberann. 
Mottwell. Dle diesjadbrige Musterung der Milltaͤtpfllotigen and dle Revlsion der Rekrutirnngs-Listen 
Mod lm biesigen Oberamte Montag, den 2. Mirn d. J. vorgenommen werden- Es werden daher ate dielenlgen 
Militarpfliotigen, welde am 1. Januar d. J. das 20 und :. Jahr zurückgelegt daten, auftefordert,## ge- 
davbten Tage Vormittags 8. Uhr auf dem biesigen Raibdause bei Gefahr als Ungeborsam dbebendell zuwerden, 
n ersckeinen. Denjenssen, welche nach den benebenden Gesedzen vom versbulichen Erreen dei der Nusterung 
befrelt sind, oder wegen zu großer Encfernung nicht erscheinen konnen, wird aufgretin, Ur sei. dem Oberamt 
U#es Aufenthalts Ortes messen, und von dem dortigen Oberamte-Arzt vimiren za laen, #so die Certifikate 
dierabet biunen 4 Wochen auher zu sendea. Den 26. Januar .3/,6. Keni:: Obleramt. 
Weinsberg Ds nach allerböchster Versüanng vom g. Junuar d. J. den 2. Marh die Jahres Musterung 
der wassenfählgen jungen Mannschaft lm ganfen Konigreiche zu gleicher Zeit vorgenommen weriden f#all, blebe 
eber bestimmt ist, daß nur dleienige Indioldnen, welve am 2. Jannar d. J. das 20 nnd à. Lebené#ohr zu- 
rückgelest haben, mitbin dlelenlge, welche vom: Jannar 1706. bis 31. December ##20 5. gederen sind, denunlich zu 
ersckeinen haben; so werden andurch smmtliche Atwesenden von diesem Alter vorgelsden, N3. FScbrad. 
J. in ibrem Helmwesen süich um so gewisser persenlich einzufinden, als die Ausbleibenren aln Wmans eirillie UnzcZ 
borseme engesehen werden würden, und sich die hieraus entslehenden wldrigen Folgen selbst beliumesten bitren. 
Jnsleich verden sämmtliche Dberämter ersucht, dir allenfalls sch in ihren Ddecmté= Dilrimen aufyatenden.
	        
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